Herr Vorsitzender,
meine Damen und Herren,
die Verwaltung schlägt vor, unserem Antrag nicht zu entsprechen und das Vorhaben der Begegnungs- und Kulturstätte ausschließlich als Vorhaben nach § 34 BauGB im Rahmen der laufenden Verwaltung zu behandeln.
Die FWG hält das für falsch.
Es geht hier nicht um einen alltäglichen Einzelfall, sondern um einen neuen baulichen und funktionalen Schwerpunkt im Quartier. Damit wird die Prägung des gesamten Umfeldes dauerhaft verändert. Das ist eine grundlegende städtebauliche Weichenstellung.
Und solche Weichenstellungen sind keine reine Verwaltungssache.
Sie gehören in den Rat.
Der Rat ist nach der Gemeindeordnung dafür zuständig, die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung festzulegen und den Gestaltungsrahmen zu bestimmen. Ob und wie an dieser Stelle eine große Begegnungs- und Kulturstätte entstehen soll, ist eine politische Entscheidung mit erheblicher Signalwirkung – nicht nur eine Frage der Auslegung von § 34 im Einzelfall.
Wenn wir das Verfahren allein unter § 34 laufen lassen, passiert Folgendes:
Die zentralen Fragen zur Einordnung in das Stadtbild und zur Funktion des Standortes werden faktisch durch eine Einzelentscheidung der Verwaltung vorweggenommen.
Der Rat wird nachträglich nur noch „zur Kenntnis gesetzt“, anstatt vorab Ziele zu definieren und den Rahmen politisch zu setzen.
Das ist aus unserer Sicht eine Verschiebung von Gestaltungsmacht weg vom demokratisch gewählten Rat hin zur reinen Fachverwaltung. Genau das wollen wir nicht.
Wir sagen ausdrücklich:
Unser Ziel ist nicht die Verhinderung des Projekts.
Unser Ziel ist, dass der Rat den städtebaulichen Rahmen vorgibt – transparent, öffentlich beraten, mit klar erkennbarem politischen Willen. Dazu gehört auch, dass die Bürger frühzeitig informiert und beteiligt werden, etwa im Rahmen einer Einwohnerversammlung, statt nur über informelle Einzelgespräche.
Die FWG bittet deshalb:
lehnen Sie die Verwaltungsvorlage ab
und fassen Sie zumindest einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, der dem Rat und den Fachausschüssen die inhaltliche Steuerung dieses wichtigen Standortes sichert und durch eine Einwohnerversammlung ergänzt wird.
Zukünftige Struktur der Wirtschaftsförderung der Stadt Ahlen / Neubesetzung der Geschäftsführung der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ahlen mbH
Die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Ahlen beantragt für die nächste Sitzung des Rates der Stadt Ahlen:
1. Der Rat der Stadt Ahlen beschließt, vor einer Neubesetzung der Geschäftsführung der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ahlen mbH (WFG) eine Grundsatzentscheidung über die zukünftige Struktur der Wirtschaftsförderung der Stadt Ahlen zu treffen.
2. Der Rat weist die Vertreter der Stadt Ahlen in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der WFG gemäß § 113 GO NRW an,
a. bis zur Beschlussfassung des Rates über die künftige Struktur der Wirtschaftsförderung keine Ausschreibung und keine Bestellung einer neuen Geschäftsführung zu betreiben bzw. zuzustimmen, und
b. auf eine entsprechende Beschlussfassung in den Organen der WFG hinzuwirken.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat ein Organisations- und Variantenkonzept zur Wirtschaftsförderung in Ahlen vorzulegen, das insbesondere folgende Modelle untersucht und wirtschaftlich bewertet:
a. Re-Integration der Wirtschaftsförderung in die Kernverwaltung (z.B. im Dezernat für Stadtentwicklung und Bauen/Stadtplanung), unter Nutzung vorhandener personeller Ressourcen,
b. Umwandlung bzw. Konzentration der WFG auf eine schlanke Stadtmarketing- und Veranstaltungs-GmbH, insbesondere zur mehrwertsteuerlich optimierten Durchführung von Veranstaltungen und Marketingmaßnahmen,
c. Fortführung der WFG in der bisherigen Struktur mit externer Geschäftsführung, jedoch unter Darstellung des vollständigen Zuschuss- und Haushaltsbedarfs.
4. Das Organisations- und Variantenkonzept hat insbesondere darzustellen:
a. das jährliche Einsparpotenzial bei Wegfall einer eigenständigen Geschäftsführerstelle in der WFG (Brutto-Personalaufwand inkl. Nebenkosten, Sachkosten, Gremien- und Overheadkosten),
b. die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (Zuschüsse, Dienstleistungsvertrag, Belastung der Ergebnis- und Finanzplanung),
c. die Rolle und Beteiligung des Vereins Pro Ahlen e.V. in den jeweiligen Modellen.
5. Der Rat der Stadt Ahlen behält sich ausdrücklich vor, auf Grundlage dieses Organisations- und Variantenkonzeptes eine Grundsatzentscheidung über Struktur, Rechtsform und Umfang der Wirtschaftsförderung in Ahlen zu treffen und darauf basierend die Vertreter der Stadt in den Organen der WFG erneut zu beauftragen.
Begründung
Die Stadt Ahlen steht vor einer äußerst angespannten Haushaltslage und wird nach derzeitigem Stand ab 2026 in die Haushaltssicherung eintreten. In dieser Situation müssen alle freiwilligen und von der Stadt beeinflussbaren Ausgaben konsequent überprüft werden – ausdrücklich auch Struktur und Finanzierung der Wirtschaftsförderung.
Die WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ahlen mbH ist eine mehrheitlich städtische Beteiligung, deren Aufgaben im Wesentlichen durch Zahlungen der Stadt finanziert werden. Zugleich endet der Geschäftsführervertrag des derzeitigen Geschäftsführers, Herrn Stefan Deimann, zum 31.03.2026 einvernehmlich. Diese Konstellation bietet die Gelegenheit, vor einer kostenträchtigen Neubesetzung grundlegend zu klären, in welcher organisatorischen Form die Wirtschaftsförderung künftig aufgestellt sein soll. Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass wesentliche Aufgaben der operativen Wirtschaftsförderung – insbesondere Bestandskontakte und Ansiedlungen – bereits heute durch Herrn Panick fachlich solide wahrgenommen werden. Er könnte in die Stadtverwaltung wechseln.
Hinzu kommt, dass die Stadt Ahlen über die Kreisumlage die kreisweite Wirtschaftsförderung (gfw – Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf mbH) mitfinanziert, ohne dass die Leistungen dieser Ebene in Ahlen hinreichend sichtbar sind. Faktisch bestehen damit zwei von der Stadt finanzierte Ebenen der Wirtschaftsförderung (WFG Ahlen und gfw), deren Aufgabenzuschnitte und Verzahnung bislang nicht systematisch auf Überschneidungen und Einsparpotenziale geprüft wurden. Ziel muss es sein, Doppelstrukturen zu vermeiden, Zuständigkeiten klar zu definieren, die Leistungen der gfw für Ahlen konsequent einzufordern und die lokale Wirtschaftsförderung so zu organisieren, dass sie politisch steuerbar („Chefsache“) und zugleich haushaltsschonend ist.
Im Bürgermeisterwahlkampf 2025 wurde über Parteigrenzen hinweg betont, dass Wirtschaftsförderung eine zentrale Zukunftsaufgabe sei und wieder näher an die Rathausspitze herangeführt werden müsse. Der vorliegende Antrag greift dieses politische Signal auf, ohne die Wirtschaftsförderung zu schwächen: Er zielt auf eine Neuordnung mit klaren Verantwortlichkeiten, besserer Nutzung vorhandener personeller Ressourcen in der Verwaltung und einer spürbaren Entlastung des städtischen Haushalts. Nach § 113 GO NRW ist es folgerichtig, dass der Rat vor einer Neubesetzung der Geschäftsführung die Grundsatzentscheidung über Struktur, Rechtsform und Umfang der Wirtschaftsförderung trifft und seine Vertreter in den Organen der WFG entsprechend bindet.
Herzlichen Dank an unsere Wähler und unsere Kandidaten
Die Freie Wählergemeinschaft Ahlen bedankt sich herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die uns ihr Vertrauen geschenkt haben. Ihr Votum ist für uns Ansporn und Verpflichtung zugleich, auch in Zukunft konsequent für die Belange unserer Stadt einzutreten.
Ein besonderer Dank gilt unseren Kandidatinnen und Kandidaten, die mit großem Einsatz und persönlichem Engagement zur Verfügung standen. Ebenso danken wir allen Unterstützerinnen und Unterstützern, die uns im Wahlkampf tatkräftig zur Seite gestanden haben.
Gemeinsam sind wir gestärkt für die kommenden Aufgaben. Wir werden uns weiterhin sachlich, unabhängig und mit ganzer Kraft für die Interessen der Menschen in Ahlen einsetzen.
Bauherr ist die muslimische D.I.T.I.B.-Gemeinde in Köln
Die DITIB-Gemeinde betont, ihr geplantes Kultur- und Begegnungszentrum sei offen für alle Bürger. Diese Erklärung ändert nichts am Kernproblem:
Bauherr ist die muslimische D.I.T.I.B.-Gemeinde in Köln, ein Dachverband, der bundesweit im Blick des Verfassungsschutzes steht. Gerade deshalb braucht es volle Transparenz. Ein Projekt dieser Tragweite darf nicht im Schatten eines vereinfachten Verfahrens nach § 34 BauGB durchgewunken werden.
Wir fordern keine Blockade, sondern demokratische Beteiligung. Ein solches Bauvorhaben betrifft nicht nur eine Gemeinde, sondern die ganze Stadtgesellschaft. Deshalb muss der Rat als gewählte Vertretung entscheiden, und die Bürger müssen von Beginn an einbezogen werden.
Unverständlich – ja inakzeptabel – ist das Verhalten von Bürgermeister und Verwaltung. Anstatt die Beteiligung von Rat und Bürgerschaft zu ermöglichen, arbeiten sie offenkundig daran, diese auszuschließen. Damit verletzen sie ihre Pflicht, die Interessen aller Ahlener zu vertreten.
Ich habe deshalb bereits eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht, dem Landrat des Kreises Warendorf, eingereicht. Nun erwarte ich, dass dieser die Verwaltung anweist, den Rat einzubinden und die Bürgerbeteiligung sicherzustellen.
Wer Transparenz und Vertrauen ernst meint, darf weder Bürger noch Rat übergehen. Unsere Forderung bleibt eindeutig: Der Rat muss entscheiden – offen, öffentlich und im Interesse der gesamten Stadt.
Heinrich Artmann
Fraktionsvorsitzender FWG Ahlen
Zurückweisung der Kritik der Vorsitzenden des Gestalltungsbeirates
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
ich nehme Ihre Rüge zur Kenntnis, möchte jedoch einige Klarstellungen vornehmen:
Keine Kritik an planerischen Inhalten des Gestaltungsbeirats
Ich habe zu keinem Zeitpunkt die architektonischen oder städtebaulichen Beratungsgegenstände des Gestaltungsbeirates in Zweifel gezogen oder die Arbeit des Gremiums diskreditiert. Mir ist bewusst, dass Aufgabe des Beirates die Beurteilung gestalterischer, ästhetischer und qualitätsbezogener Fragen ist. Dies respektiere ich ausdrücklich.
Mein Anliegen: Transparenz und Beteiligung
Meine öffentliche Äußerung bezog sich ausschließlich auf die Tatsache, dass ein Bauvorhaben von erheblicher Bedeutung – die Errichtung einer Begegnungs- und Kulturstätte unter dem Dachverband der DITIB – nach § 34 BauGB behandelt werden soll, ohne dass die Öffentlichkeit oder der Rat in angemessener Weise beteiligt wird. Das halte ich nicht für eine Frage der Architektur, sondern für eine Frage der politischen und verwaltungsrechtlichen Verantwortung.
Pflicht als Ratsmitglied
Als Fraktionsvorsitzender der Freien Wählergemeinschaft Ahlen sehe ich es als meine Aufgabe an, die Bürgerinnen und Bürger über wesentliche Entwicklungen in unserer Stadt zu informieren und deren Interessen zu vertreten. Dazu gehört auch, auf Defizite in der Kommunikation zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft hinzuweisen.
Amtseid des Bürgermeisters
Der Bürgermeister hat nach § 67 GO NRW den Amtseid geleistet, die Verfassung, die Gesetze und die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und seine Pflichten zum Wohle der Stadt Ahlen zu erfüllen. Dazu gehört auch die Pflicht, Rat und Bürgerschaft umfassend und rechtzeitig über Vorhaben von erheblicher Tragweite zu informieren. Wer wesentliche Sachverhalte verschweigt oder verzögert, verletzt den Geist dieses Amtseides.
Verantwortung der Verwaltung – Maßstäbe setzt der Rat
Nach der Gemeindeordnung NRW ist der Rat das oberste Entscheidungsorgan der Stadt. Die Verwaltung ist verpflichtet, die Beschlüsse des Rates auszuführen und darf keine eigenständige „Geheimniskrämerei“ betreiben. Es muss klar bleiben: Die politischen Maßstäbe setzt der Rat – die Verwaltung hat diese umzusetzen.
Notwendigkeit des schnellen Handelns
Ich war gezwungen, sehr kurzfristig einen Antrag zu stellen, um sicherzustellen, dass keine Entscheidung allein nach § 34 BauGB getroffen wird, die den Rat und die Bürgerbeteiligung ausschließt. Es war mir wichtig, dass rechtzeitig für alle Beteiligten die neue Lage erkennbar ist. Zugleich möchte ich ausdrücklich betonen, dass ich mit diesem Vorgehen nicht den Bau verzögern oder blockieren wollte. Vielmehr sollte durch die frühzeitige Antragstellung Klarheit geschaffen werden, bevor unumkehrbare Fakten entstehen.
Abgrenzung der Zuständigkeiten
Der Gestaltungsbeirat ist nicht das Gremium, das über die Frage entscheidet, ob Bürger beteiligt werden oder ob ein Projekt nach § 34 BauGB abgewickelt wird. Dies sind politische und verwaltungsrechtliche Fragen, die ausschließlich in den Händen des Rates und der Verwaltung liegen. Meine Kritik richtet sich daher nicht gegen den Gestaltungsbeirat, sondern gegen das gewählte Verfahren der Stadtspitze.
Fazit:
Ich respektiere die Arbeit des Gestaltungsbeirates als wichtiges Instrument zur Förderung einer qualitätvollen Baukultur. Meine Aufgabe als Ratsmitglied ist es jedoch, Transparenz einzufordern und sicherzustellen, dass Politik und Bürger nicht außen vor bleiben. Dies habe ich getan und werde dies auch künftig tun – und ich sehe es zugleich als Pflicht des Bürgermeisters und der Verwaltung, dies zu unterstützen und nicht zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Artmann
Fraktionsvorsitzender der FWG Ahlen e.V.
Am Tiefenbach 4
59229 Ahlen - Dolberg

