Heinrich Artmann ist zufrieden, auch wenn es der von seiner Freien Wählergemeinschaft (FWG) unterstützte Bürgermeisterkandidat Thomas Helm nicht in die Stichwahl geschafft hat. „Das hätten wir uns natürlich anders gewünscht. Wir konnten unsere Ergebnisse jedoch ausbauen und ich bedanke mich für jede Unterstützung“, so der Vorsitzende am Tag nach der Kommunalwahl. Die Ergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken hat Artmann bei der Wahlparty im eigenen Garten in Dolberg verfolgt – auch hier mit den technischen Verzögerungen, die flächendeckend aufgetreten sind. „Dirk Schlebes darf unsere Plakate für die Stichwahl nun gerne überkleben“, gibt der FWG-Chef zugleich eine Wahlempfehlung für den gemeinsamen Kandidaten von SPD und Grünen ab. Er freue sich auf die neue Konstellation des Rates und die weitere Zusammenarbeit mit den Freien Wählern.chw
Stadtrat wächst von 44 auf 50 Mitglieder
Auf dem vierten Platz landet die Freie Wählergemeinschaft (FWG) mit 7,24 Prozent, ein Zugewinn um 1,94 Prozent im Vergleich zur Wahl 2020, die Fraktion wächst von zwei auf vier Köpfe.
FWG (4 Sitze): Heinrich Artmann, Silvia Hillebrand, Frank Heidelmann, Bernhard Avermiddig
Bauvorhaben der DITIB-Kulturstätte / ordnungsgemäße Bearbeitung meines Antrags
Ahlen, den 16.10.2025
Betreff: Erinnerung zur Bearbeitung meines Antrags vom 28.08.2025
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
am 28.08.2025 habe ich meinen Antrag zum Bauvorhaben der DITIB-Kulturstätte (Rottmannstraße/Südberg) an den Sitzungsdienst und an Sie persönlich übermittelt. Bis heute liegt mir, abgesehen von einer Eingangsbestätigung, keine inhaltliche Rückmeldung vor.
Ich erinnere hiermit ausdrücklich an die ordnungsgemäße Bearbeitung meines Antrags. Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Bauvorhaben dieser Tragweite durch Untätigkeit der Verwaltung in eine Genehmigung nach § 34 BauGB gedrängt wird, ohne dass Rat und Bürgerschaft einbezogen werden.
Gemäß meinem Antrag fordere ich:
Sofortiger Stopp einer Genehmigung nach § 34 BauGB.
Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan), um Transparenz und Bürgerbeteiligung sicherzustellen.
Die Beratung und Beschlussfassung darüber unmittelbar im Rat – und nicht erst nach Verweisung in Ausschüsse, da eine solche Verzögerung das Verfahren um Monate hinausschieben und jede Steuerungsmöglichkeit zunichtemachen würde.
Ich fordere Sie daher auf, als Bürgermeister die Verwaltung unverzüglich anzuweisen, in diesem Verfahren den Stopp einer Genehmigung nach § 34 BauGB einzuleiten und sicherzustellen, dass bis zur Beratung im Rat keine Tatsachen geschaffen werden. Zugleich erwarte ich, dass Sie die Vorbereitung treffen, damit der Rat in seiner nächsten Sitzung über den Aufstellungsbeschluss für ein Bauleitplanverfahren beraten und abstimmen kann.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sich der Rat nicht durch das Verhalten des Bauantragstellers in eine Situation drängen lassen darf, in der durch schnell nachgereichte Unterlagen kurzfristig ein Genehmigungsanspruch nach § 34 BauGB entsteht. Es ist Aufgabe der Verwaltung und des Bürgermeisters, durch rechtzeitige Anwendung der Instrumente des Baugesetzbuches (Zurückstellung nach § 15 BauGB, Veränderungssperre nach § 14 BauGB) sicherzustellen, dass der Rat handlungsfähig bleibt und nicht durch Fristabläufe faktisch ausgeschlossen wird.
Ich fordere zugleich, dass der Antragsteller schriftlich in Kenntnis gesetzt wird, dass das Verfahren nach § 34 BauGB gestoppt ist und dass über das weitere Vorgehen allein der Rat der Stadt Ahlen entscheiden wird. Den Nachweis über die rechtlich korrekte Information des Antragstellers erwarte ich innerhalb der oben genannten Frist, ebenso die Mitteilung an alle Fraktionsvorsitzenden, dass dieses Verfahren gestoppt ist und die weitere Entscheidung dem Rat vorbehalten bleibt.
Ich fordere daher, meinen Antrag gemäß § 48 GO NRW auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen und dort zur Abstimmung zu stellen.
Sollte dies nicht unverzüglich erfolgen, sehe ich mich gezwungen, die Kommunalaufsicht beim Landrat einzuschalten, da andernfalls die Beteiligungsrechte des Rates und die Rechte der Bürgerschaft verletzt werden.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Aufnahme meines Antrags auf die Tagesordnung innerhalb von 7 Tagen.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Artmann
Fraktionsvorsitzender der FWG Ahlen e.V.
Am Tiefenbach 4
59229 Ahlen - Dolberg
Zum Schullandheim Winterberg
Herr Schulz rückt mich und die FWG in die Nähe der AfD. Das ist absurd – und durchaus klagewürdig. Ich verklage solche Aussagen nicht, aber ich weise sie entschieden zurück.
Fakt ist: Das Schullandheim hat weniger als zehn Prozent Ahlener Belegung. Ob Herrn Schulz eigentlich bewusst ist, wie sich Jugendherbergen – die direkten Wettbewerber – in den letzten 20 Jahren entwickelt haben? Mit modernen Angeboten und deutlich höherem Standard. Wer Zuschüsse fordert, sollte die Konkurrenz kennen.
Ahlen steht vor gravierenden finanziellen Einschnitten. Man kann jeden Euro nur einmal ausgeben – und er gehört in unsere Ahlener Schulen, in funktionierende Toiletten und saubere Gebäude.
Heinrich Artmann, Ahlen
Fraktionsvorsitzender der FWG Ahlen
Heinrich Artmann erläutert FWG-Ratsantrag zum Ditib-Projekt / Kritik an „Geheimhaltungstaktik“
AHLEN. Das Vorhaben der Ditib-Gemeinde Ahlen, zwischen Südberg und Rottmannstraße ein großes Kultur- und Begegnungszentrum mit Saal und Schulungsräumen zu errichten (wir berichteten), hat bei der Fraktion der Freien Wählergemeinschaft (FWG) Irritationen ausgelöst. „Ich vermisse da die nötige Transparenz“, sagt Vorsitzender Heinrich Artmann im Redaktionsgespräch.
Bei vergleichbaren Neubauten, wie zuletzt das St.-Georg-Gemeindezentrum an der Beckumer Straße, seien Politik und Öffentlichkeit im Vorfeld viel stärker eingebunden gewesen. „Unter Bürgermeister Benedikt Ruhmüller wurden damals alle Fraktionen in einem interfraktionellen Gespräch beteiligt. Auch fanden Veranstaltungen mit den betroffenen Anwohnern statt. Genau dieses Vorgehen wäre hier ebenfalls notwendig gewesen.“
Heinrich Artmann, der sich bereits am 28. August mit einem Schreiben ans Rathaus gewandt hat, wirft den Beteiligten eine „unnötige Geheimhaltungstaktik“ vor, die er als politischer Vertreter nicht mittragen wolle. Von Beginn an sei der zweite stellvertretende Bürgermeister Serhat Ulusoy über das Bauvorhaben informiert gewesen, erklärt er. „Damit wusste auch die SPD, was dort geplant ist. Ebenso war Bürgermeister Dr. Berger von Anfang an eingebunden. Trotzdem wurde ein Verfahren gewählt, das die Bürger weitgehend ausschließt.“
Die FWG beantrage nun, dass der Rat der Stadt Ahlen über das geplante Bauvorhaben berät und rechtzeitig die notwendigen planungsrechtlichen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen ergreift. „Hintergrund ist, dass solche Vorhaben nicht einfach nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches ohne Steuerung durch den Rat zugelassen werden sollten“, so Heinrich Artmann.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, in Abstimmung mit dem Landesamt für Verfassungsschutz NRW und den Sicherheitsbehörden eine Bewertung der Trägerschaft und der geplanten Nutzung einzuholen und dem Rat schriftlich vorzulegen, heißt es in dem Antrag. Auch Anwohnerversammlungen zu den jeweiligen Planungsschritten seien sinnvoll. Des Weiteren soll die Verwaltung einen Katalog möglicher Auflagen wie Besucherobergrenzen, Stellplatznachweise, Lärmschutz, Veranstaltungszeiten oder Brandschutz erarbeiten und diesen in das Bebauungsplanverfahren einbringen, fordert die FWG.
Die Fraktion betont zugleich, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Vorfestlegung bestehe. „Es wird weder Zustimmung noch Ablehnung erklärt. Vielmehr soll das Verfahren ordnungsgemäß durchlaufen und offen in den politischen Gremien diskutiert werden“, heißt es weiter.
Das Vorhaben habe laut FWG „erhebliche städtebauliche, verkehrliche und sicherheitsrelevante Auswirkungen“. Nur durch eine rechtzeitige Steuerung mittels Bauleitplanung könnten Nutzung, Größe, Stellplätze, Lärm- und Verkehrsbelastung angemessen geregelt werden. „Zudem bestehen bundesweit Diskussionen um die organisatorische Anbindung der Ditib-Gemeinden an die türkische Religionsbehörde. Es ist daher erforderlich, dass die zuständigen Sicherheitsbehörden eine sachliche Risikobewertung vornehmen“, so Artmann weiter. Der Antrag diene nicht der pauschalen Ablehnung religiöser Einrichtungen, sondern der rechtlich gebotenen Steuerung, Transparenz und Sicherheit im Interesse aller Bürger Ahlens.

