Die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Ahlen beantragt für die nächste Sitzung des Rates der Stadt Ahlen:
1. Der Rat der Stadt Ahlen beschließt, vor einer Neubesetzung der Geschäftsführung der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ahlen mbH (WFG) eine Grundsatzentscheidung über die zukünftige Struktur der Wirtschaftsförderung der Stadt Ahlen zu treffen.
2. Der Rat weist die Vertreter der Stadt Ahlen in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der WFG gemäß § 113 GO NRW an,
a. bis zur Beschlussfassung des Rates über die künftige Struktur der Wirtschaftsförderung keine Ausschreibung und keine Bestellung einer neuen Geschäftsführung zu betreiben bzw. zuzustimmen, und
b. auf eine entsprechende Beschlussfassung in den Organen der WFG hinzuwirken.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat ein Organisations- und Variantenkonzept zur Wirtschaftsförderung in Ahlen vorzulegen, das insbesondere folgende Modelle untersucht und wirtschaftlich bewertet:
a. Re-Integration der Wirtschaftsförderung in die Kernverwaltung (z.B. im Dezernat für Stadtentwicklung und Bauen/Stadtplanung), unter Nutzung vorhandener personeller Ressourcen,
b. Umwandlung bzw. Konzentration der WFG auf eine schlanke Stadtmarketing- und Veranstaltungs-GmbH, insbesondere zur mehrwertsteuerlich optimierten Durchführung von Veranstaltungen und Marketingmaßnahmen,
c. Fortführung der WFG in der bisherigen Struktur mit externer Geschäftsführung, jedoch unter Darstellung des vollständigen Zuschuss- und Haushaltsbedarfs.
4. Das Organisations- und Variantenkonzept hat insbesondere darzustellen:
a. das jährliche Einsparpotenzial bei Wegfall einer eigenständigen Geschäftsführerstelle in der WFG (Brutto-Personalaufwand inkl. Nebenkosten, Sachkosten, Gremien- und Overheadkosten),
b. die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (Zuschüsse, Dienstleistungsvertrag, Belastung der Ergebnis- und Finanzplanung),
c. die Rolle und Beteiligung des Vereins Pro Ahlen e.V. in den jeweiligen Modellen.
5. Der Rat der Stadt Ahlen behält sich ausdrücklich vor, auf Grundlage dieses Organisations- und Variantenkonzeptes eine Grundsatzentscheidung über Struktur, Rechtsform und Umfang der Wirtschaftsförderung in Ahlen zu treffen und darauf basierend die Vertreter der Stadt in den Organen der WFG erneut zu beauftragen.
Begründung
Die Stadt Ahlen steht vor einer äußerst angespannten Haushaltslage und wird nach derzeitigem Stand ab 2026 in die Haushaltssicherung eintreten. In dieser Situation müssen alle freiwilligen und von der Stadt beeinflussbaren Ausgaben konsequent überprüft werden – ausdrücklich auch Struktur und Finanzierung der Wirtschaftsförderung.
Die WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ahlen mbH ist eine mehrheitlich städtische Beteiligung, deren Aufgaben im Wesentlichen durch Zahlungen der Stadt finanziert werden. Zugleich endet der Geschäftsführervertrag des derzeitigen Geschäftsführers, Herrn Stefan Deimann, zum 31.03.2026 einvernehmlich. Diese Konstellation bietet die Gelegenheit, vor einer kostenträchtigen Neubesetzung grundlegend zu klären, in welcher organisatorischen Form die Wirtschaftsförderung künftig aufgestellt sein soll. Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass wesentliche Aufgaben der operativen Wirtschaftsförderung – insbesondere Bestandskontakte und Ansiedlungen – bereits heute durch Herrn Panick fachlich solide wahrgenommen werden. Er könnte in die Stadtverwaltung wechseln.
Hinzu kommt, dass die Stadt Ahlen über die Kreisumlage die kreisweite Wirtschaftsförderung (gfw – Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf mbH) mitfinanziert, ohne dass die Leistungen dieser Ebene in Ahlen hinreichend sichtbar sind. Faktisch bestehen damit zwei von der Stadt finanzierte Ebenen der Wirtschaftsförderung (WFG Ahlen und gfw), deren Aufgabenzuschnitte und Verzahnung bislang nicht systematisch auf Überschneidungen und Einsparpotenziale geprüft wurden. Ziel muss es sein, Doppelstrukturen zu vermeiden, Zuständigkeiten klar zu definieren, die Leistungen der gfw für Ahlen konsequent einzufordern und die lokale Wirtschaftsförderung so zu organisieren, dass sie politisch steuerbar („Chefsache“) und zugleich haushaltsschonend ist.
Im Bürgermeisterwahlkampf 2025 wurde über Parteigrenzen hinweg betont, dass Wirtschaftsförderung eine zentrale Zukunftsaufgabe sei und wieder näher an die Rathausspitze herangeführt werden müsse. Der vorliegende Antrag greift dieses politische Signal auf, ohne die Wirtschaftsförderung zu schwächen: Er zielt auf eine Neuordnung mit klaren Verantwortlichkeiten, besserer Nutzung vorhandener personeller Ressourcen in der Verwaltung und einer spürbaren Entlastung des städtischen Haushalts. Nach § 113 GO NRW ist es folgerichtig, dass der Rat vor einer Neubesetzung der Geschäftsführung die Grundsatzentscheidung über Struktur, Rechtsform und Umfang der Wirtschaftsförderung trifft und seine Vertreter in den Organen der WFG entsprechend bindet.