Rathaus-Tiefgarage erhalten?

Der Vorschlag mag verwegen klingen, aber Heinrich Artmann hält ihn zumindest für überdenkenswert: Der Vorsitzende der Freien Wählergemeinschaft (FWG) regt an, die Tiefgarage des heutigen Rathauses zu erhalten und in den künftigen Bürgercampus zu integrieren.

Die Tiefgarage, so Artmann, sei „sehr massiv gebaut“, ihre Sanierung und Modernisierung könnte wirtschaftlicher sein als ein Abriss und die Neuschaffung von Parkplätzen für die städtischen Dienstfahrzeuge sowie von Fahrradabstellanlagen auf engem Raum am neuen Stadthaus. Eine Überplanung der Außenanlagen, glaubt der FWG-Chef, sollte zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich sein. Vielleicht gäbe es dafür ja auch Fördermittel.

Artmann bleibt dabei: Auf Kirschlorbeer verzichten

AHLEN. Heinrich Artmann lässt nicht locker beim Thema Kirschlorbeer. In einem Antrag zur nächsten Ratssitzung am 22. Mai wiederholt der FWG-Chef seine Forderung, in Ahlen generell auf die Anpflanzung dieser Baum- und Strauchart zu verzichten. Doch dafür sieht die Stadt keinen Grund.

Bereits Anfang März hatte Heinrich Artmann die Neuanpflanzung von zwei Dutzend Kirschlorbeerbäumen an der Trauerhalle auf dem Westfriedhof durch die Ahlener Umweltbetriebe (AUB) zum Anlass für eine Anfrage an den Bürgermeister genommen (wie berichtet). Darin wies er darauf hin, dass Prunus laurocerasus, so der lateinische Name, schon seit einigen Jahren wegen seiner „ökologischen Nachteile“ kritisch gesehen werde und beispielsweise in Duisburg und Essen aus den Kleingartenanlagen verbannt worden sei.

Die Schweiz habe sogar ein Einfuhr- und Verkaufsverbot für Kirschlorbeer erlassen. „Die Gründe hierfür“, so der Vorsitzende der Freien Wählergemeinschaft, „liegen in der invasiven Natur des Kirschlorbeers, seiner Fähigkeit, heimische Pflanzenarten zu verdrängen, und seinem geringen ökologischen Nutzen für die lokale Fauna. Zudem enthält der Kirschlorbeer giftige Substanzen, die für Mensch und Tier schädlich sein können.“

Die Frage von Artmann, warum die AUB trotzdem am Westfriedhof Kirschlorbeer gepflanzt haben, beantwortete Betriebsleiter Dennis Hadrika schriftlich so: „Weil er einfach zu pflegen und zu schneiden ist, winterhart, resistent vor Trockenperioden, er ist anspruchslos in Bezug auf Boden und Umfeld, filtert den Feinstaub aus der Luft und bindet natürlich auch CO2. Er bietet einen sicheren Nistplatz und scheidet Nektar an der Blattunterseite aus und ist immergrün.“ Die Pflanze stelle in Deutschland kein Problem dar und werde vom Landesamt für Natur- und Umweltschutz auch nicht als invasiv eingestuft.

„Selbstverständlich“, entgegnete Hadrika auf Artmanns Frage, ob es Überlegungen gebe, in Zukunft auf ökologisch wertvollere Alternativen umzusteigen, verwendeten die AUB auch andere Gewächse – darunter unter anderem die Schneebeere, auch in Kombination mit der Kirschlorbeere, oder die Eibe. Auch diese seien bienenfreundlich und schnittverträglich. Oder die Felsenbirne als Strauchbewuchs, alternativ auch Liguster und zahlreiche weitere Bäume.

Heinrich Artmann gibt sich mit diesen Auskünften nicht zufrieden. Er insistiert: „Auch wenn Kirschlorbeer derzeit nicht offiziell als invasive Art in NRW gelistet ist, ist wissenschaftlich anerkannt, dass er für die heimische Flora und Fauna ökologisch problematisch ist. Er bietet im Vergleich zu einheimischen Gehölzen nur sehr begrenzten Lebensraum für Insekten, Vögel und Kleinsäuger. Seine dichte Wuchsform verdrängt heimische Arten, und seine giftigen Bestandteile machen ihn für Wildtiere ungeeignet.“

Daher stelle sich für die FWG nicht die Frage, ob der Kirschlorbeer „pflegeleicht“ oder „immergrün“ sei, „sondern ob er mit den ökologischen Zielsetzungen unserer Stadt und ihrer Vorbildfunktion im Umwelt- und Naturschutz vereinbar ist“. Artmann bekräftigt seine Forderung, über die der Rat abstimmen soll, „ab sofort“ auf öffentlichen Flächen im gesamten Stadtgebiet keine Neuanpflanzung von Kirschlorbeer mehr vorzunehmen.

Haushaltsrede 2025

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

die Verwaltung hat die Politik viel zu lange im Unklaren über die angespannte finanzielle Lage der Stadt gelassen. In 2023 musste die Verwaltung von einem Minus von rund 13,5 Mio. € ausgehen. Trotzdem wurde der Bau des Rathauses mit begehbarer Dachterrasse, unnötiger riesiger Eingangshalle und eigener  Druckerei viel zu aufwendig beschlossen.

Für 2025 soll der Fehlbetrag über  30 Mio. € betragen. Wie konnte noch in 2024 der Bau einer übergroßen Stadthalle beschlossen werden? Erst nach dem Beschuss hat der Bürgermeister die erschreckenden Aussichten für 2025 dem Rat genannt.

Das Eigenkapital wird statt jetzt 92 Mio. € Ende 2025 nur noch 62 Mio. € betragen. Wenn in 2026 und 2027 weitere 45 Mio. € vernichtet werden, ist fast nichts mehr da. Dies sind erschreckende Aussichten!

Wie konnte die SPD eine zentrale Unterbringungseinheit für Flüchtlinge ablehnen, wenn Ahlen dadurch viele Mio. Euro in den nächsten Jahren einsparen könnte?

Wie konnten SPD und CDU für einen Anteilserwerb des Kinos stimmen?

Ausgaben, um den Dr. Rosenbaum Platz in einen Park zu verwandeln, hätten eingespart werden müssen.

Eine Buslinie für 10 Jahre und 2,5 Mio. € Kosten zu beauftragen, war auch nicht nötig. Leer fahrende Busse belasten zusätzlich auch noch die Umwelt.

Seit 4 Jahren verzichtet die Stadt auf die Erhebung der Hundesteuer für den ersten Hund. Kita-Beiträge aber sollen um 4% erhöht werden. Wie passt denn das zusammen? Wir unterstützen da lieber die Familien.

Würde Ahlen das Jugendamt an den Kreis abgeben, könnte Ahlen mehrere Mio. € jährlich einsparen. Diese Soziallasten sollten im gesamten Kreis erfasst und damit gerechter umgelegt werden. Warum ist die Verwaltung hier nicht aktiv?

Diese Beispiele zeigen, dass nicht nur Bund und Land Ahlen in diese finanzielle Situation gebracht haSparen wollen CDU und SPD trotzdem erst im nächsten Haushalt, weil es vor einer Wahl anscheinend besser ist, zu geben als zu nehmen.

Wir können und werden dem Haushaltsplanentwurf nicht zustimmen.

Heinrich Artmann

Fraktionsvorsitzender der FWG Ahlen e.V.

Kein städtischer Zuschuss für kirchlichen Friedhof in Vorhelm

Vorhelm

Dem Friedhof der Pfarrgemeinde St. Pankratius droht ein Defizit. Doch die Bitte um einen Zuschuss von der Stadt löste Kontroversen aus. Am Ende gab es im Rat keine Mehrheit dafür.

Soll der Vorhelmer Friedhof, der sich in kirchlicher Trägerschaft befindet, einen städtischen Zuschuss erhalten, um das aktuelle Defizit auszugleichen? Einig war sich der Rat in seiner Sitzung am Montagabend nicht. 22:22 ging letztlich die Abstimmung aus – eine Pattsituation ohne Mehrheit also, womit das Ansinnen als abgelehnt gilt.

Zuvor hatten die Fraktionsvertreter über eine halbe Stunde lang leidenschaftlich diskutiert. Hubertus Beier (CDU) hatte dabei zunächst kritisiert, dass der Vorschlag des Ortsausschusses Vorhelm, zunächst mit der Pfarrgemeinde St. Pankratius ins Gespräch zu gehen und den Zuschuss von rund 6000 Euro mit einem Sperrvermerk zu versehen, in der weiteren Beratung unbeachtet geblieben ist.

Sebastian Richter: „Mumpitz!“

Den Wortbeitrag wertete Sebastian Richter (SPD) als „Mumpitz“. Das Abstimmungsverhalten der Fachausschüsse sei wie in anderen Fällen auch unabhängig von den Beratungen in Vorhelm. „Es handelt sich um einen gebührenfinanzierten Friedhof der Kirche. Warum soll da mit städtischen Haushaltsmitteln eine Unterstützung erfolgen?“ Wenn die Bestattungsgebühren in Vorhelm ohnehin niedriger seien, solle die Gemeinde zunächst an dieser Stellschraube drehen, bevor sie um städtische Mittel bettele.

Petra Pähler-Paul (Grüne) hielt in diesem Zuge fest, dass der Ortsausschuss keinen besonderen Stellenwert genieße. „Die Aufgabe des Rates ist es, die Gesamtbelange der Stadt zu sehen“, sagte sie. Die FDP ließ derweil wissen, keine Unterstützung für Dinge zuzusagen, die „nicht originär städtisch“ sind.

Zehn Prozent für Grünanteil

Alfred Thiemann (BB/RF2020) und Heinrich Artmann (FWG) sprangen der CDU bei und forderten eine Gleichbehandlung von Stadt und Ortsteilen. „Es geht um die zehn Prozent, die in Vorhelm anteilig für den Friedhof als parkähnliche Anlage gezahlt werden sollen. In Ahlen übernimmt die Stadt hingegen 20 Prozent“, so Artmann.

Ludger Diekmann (CDU) ergänzte, dass durchaus die Gefahr bestünde, dass die Kirche den Friedhof irgendwann in städtische Hände gebe. Dann würde es teurer.

Hundesteuer soll wieder eingeführt werden

Ahlen

Vor vier Jahren wurde sie abgeschafft, jetzt soll die Hundesteuer in Ahlen wieder eingeführt werden. Das hat der Rat am Montagabend in geheimer Abstimmung mit knapper Mehrheit auf Antrag der Freien Wählergemeinschaft (FWG) beschlossen.

Den ersten Anlauf nahm FWG-Vorsitzender Heinrich Artmann im vorgeschalteten Hauptausschuss. „Wir können nicht verstehen, dass wir es uns leisten, auf 300.000 Euro Einnahmen im Jahr zu verzichten“, begründete er die Forderung, auch den ersten Hund zukünftig wieder mit 78 Euro im Jahr zu besteuern. Zustimmung von SPD und Grünen, Ablehnung von CDU und FDP - damit war der Antrag zunächst knapp gescheitert.

Größere Erfolgschancen versprach sich Artmann dann im Rat, indem er geheime Abstimmung beantragte: „Weil wir nicht glauben, dass die CDU geschlossen dagegen sein wird.“ Dieses Vorgehen könne sie nicht befürworten, erklärte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Petra Pähler-Paul. Die Öffentlichkeit habe „das Recht, zu erfahren, wer wie abstimmt“. Nur die SPD unterstützte den Antrag auf geheime Abstimmung, dennoch war damit das notwendige Quorum von einem Fünftel der 44 anwesenden Ratsmitglieder einschließlich Bürgermeister erfüllt.

Satzung muss noch geändert werden

Eine ohnehin geplante Sitzungspause nutzte die städtische Hauptabteilung, um die Stimmzettel vorzubereiten und die Wahlkabine aufzubauen. Nach alphabetischer Reihenfolge durfte Heinrich Artmann dann als Erster sein Kreuz machen, entweder bei „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“. Wenige Minuten später streckte der FWG-Chef den linken Daumen hoch in Richtung Zuschauertribüne und strahlte sichtlich zufrieden, nachdem Bürgermeister Dr. Alexander Berger das Ergebnis bekanntgegeben hatte: 23 Stimmen für die Wiedereinführung der Hundesteuer, 21 dagegen.

CDU-Fraktionsvorsitzender Peter Lehmann legte Wert auf die Feststellung, dass es sich nur um einen Grundsatzbeschluss handele und auch noch eine Änderung der Hundesteuersatzung erforderlich sei, um diesen umzusetzen. Stadtkämmerer Dirk Schlebes bestätigte das und kündigte eine Beschlussvorlage für die nächste Sitzungsrunde im Mai an. Die neue Satzung, so sie denn beschlossen wird, könnte dann zum 1. Juni oder zum 1. Juli in Kraft treten. Für das laufende Haushaltsjahr rechnet Dirk Schlebes in dem Fall noch mit anteiligen Steuermehreinnahmen von 150.000 Euro.

SPD lehnte FWG-Antrag 2024 noch mehrheitlich ab

Sebastian Richter bekräftigte vor der Abstimmung, dass die SPD „grundsätzlich“ für die Wiedereinführung der Hundesteuer sei, und verwies in seiner Haushaltsrede darauf, dass an anderer Stelle bei den Anträgen der freien Träger teilweise um Beträge von 3000 Euro „gefeilscht“ werde. Bereits im Oktober 2021, im gleichen Jahr, indem die Besteuerung des ersten Hundes durch das „Haushaltsbündnis“ aus CDU, FDP und BMA gekippt worden war, hatte die SPD selbst zunächst den Antrag gestellt, diesen Schritt rückgängig zu machen, davon dann aber im Zuge ihrer Vereinbarungen mit der CDU zum Haushalt 2022 wieder Abstand genommen. Auch 2024 gehörte der Verzicht auf die Rückkehr zur Hundesteuer zu den Konzessionen, die die Sozialdemokraten in den Verhandlungen mit der CDU machen mussten, um wiederum gemeinsam den Etat verabschieden zu können, so dass sie mehrheitlich, mit einigen Enthaltungen, im Rat gegen einen entsprechenden Antrag der FWG stimmten.