Sebastian Richter und Petra Pähler-Paul kritisierten in einem Pressegespräch scharf das Vorgehen der CDU-Fraktion beim Thema Schullandheim.

Auch nach dem Ratsbeschluss zur Verlängerung des Nutzungs- und Überlassungsvertrags zwischen der Stadt Ahlen und dem Trägerverein des Schullandheims in Winterberg geht die Diskussion um die Daseinsberechtigung und die Zukunft der Einrichtung munter weiter.

Der Vorsitzende der Freien Wählergemeinschaft (FWG), Heinrich Artmann, hat wie berichtet die Kommunalaufsicht beim Kreis Warendorf eingeschaltet und fordert eine rechtliche Überprüfung der finanziellen Verpflichtungen, die die Stadt mit dem Zehn-Jahres-Vertrag eingeht. Artmann bezweifelt, dass das Haus wirtschaftlich geführt werden kann und spricht von einem „dauerhaften Zuschussbetrieb ohne tragfähige Perspektive“. Eine Einschätzung, die heftigen Widerspruch in mehreren Stellungnahmen und Leserbriefen hervorgerufen hat.

Zur Zukunft des Schullandheims äußert sich Petra Pähler-Paul etwas zurückhaltender als Sebastian Richter. Sie weist darauf hin, dass die Auslastung des „Heinz-Lenfert-Hauses“ nur bei 20 Prozent liegt, deutlich unter den Belegungsquoten von Jugendherbergen oder ähnlichen Hostels. Von daher sei die Diskussion darüber, „ob Ahlen sich das noch leisten will“, durchaus legitim. Richter ist derweil, wie er sagt, gespannt auf die Beantwortung seiner Fragen. Die wird es aber wohl erst nach der Kommunalwahl geben.

Meinungen zum Schullandheim Winterberg

Weiter unterschiedlich sind die Meinungen zum Schullandheim Winterberg: Während sich Harman und Richter hinter den Trägerverein und seine „hervorragende Arbeit“ stellten, erklärte Dirk Schlebes, mit dem neuen Vertrag und dem jährlichen Zuschuss von 35.000 Euro sowie der Zusage, die Investitionen von geschätzt mindestens einer halben Million Euro, seien eine Million Euro für die nächsten zehn Jahre festgelegt.

Schullandheim Winterberg - Freizeitstätte für andere Kommunen

Ja, ich habe die Kommunalaufsicht eingeschaltet – weil es meine Pflicht als Fraktionsvorsitzender ist, mit Steuergeld verantwortungsvoll umzugehen. Während an einigen Ahlener Schulen Toiletten kaum noch benutzbar und Dächer undicht sind, sollen Hunderttausende Euro in ein Schullandheim in Winterberg fließen?

Der Förderverein verweist stolz auf Schulklassen aus Hamburg, Düsseldorf oder Marburg. Schön für Winterberg – aber ist es Aufgabe der Stadt Ahlen, für andere Kommunen Freizeitstätten zu subventionieren?

Die dramatische Haushaltslage mit einem erwarteten Minus von 31 Millionen Euro für 2025 wurde dem Rat erst im Herbst bekannt – nachdem CDU und SPD den Bau einer Großstadthalle beschlossen hatten. Als Konsequenz wurde ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept verabschiedet – und dann ein Vertrag mit dem Trägerverein, der neue Investitionen in eine externe Einrichtung festschreibt? Das widerspricht jedem haushaltspolitischen Grundsatz.

Wer hier Verantwortung übernimmt, sollte nicht persönlich angegriffen werden. Ich bleibe dabei: Der Ratsbeschluss gehört auf den Prüfstand und CDU und SPD abgewählt.


Heinrich Artmann

Fraktionsvorsitzender
der FWG

Bitte um kommunalaufsichtliche Prüfung des Nutzungs- und Überlassungsvertrags mit dem Trägerverein Schullandheim Winterberg e.V.

 Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Gericke,

 als Fraktionsvorsitzender der Freien Wählergemeinschaft Ahlen e.V. im Rat der Stadt Ahlen bitte ich Sie in Ihrer Funktion als Kommunalaufsichtsbehörde um Prüfung der Rechtmäßigkeit und haushaltsrechtlichen Tragweite des vom Rat am 03.07.2025 beschlossenen Nutzungs- und Überlassungsvertrags mit demTrägerverein Schulland-heim Winterberg e.V. betreffend das Schullandheim in Winterberg.

 Im Rahmen des Vertrags wurde dem Verein die Trägerschaft und der Betrieb der Einrichtung für weitere zehn Jahre und drei Monate (bis 31.12.2035) übertragen. Die Stadt Ahlen verpflichtet sich in § 3 Abs. 5 des Vertrags zur Durchführung folgender baulicher Maßnahmen, die als „vordringlich“ und in der ersten Hälfte der Vertragslaufzeit umzusetzen bezeichnet werden:

 1. Sanierung von Feuchtigkeitsschäden im Bereich des Haupteingangs

2. Austausch der Heizungsanlage

3. Erneuerung des Eternitdaches einschließlich PV-Anlage (Anbau)

 Diese Investitionszusagen sind vertraglich verbindlich formuliert. Eine gesonderte haushaltswirksame Vorlage mit Finanzierungsplan, Verpflichtungsermächtigung oder mittelfristiger Investitionsplanung wurde im Rahmen der Beschlussfassung jedoch nicht vorgelegt. Gleiches gilt für einen politischen Beschluss zu konkreten Kosten oder Ausführungszeitraum der Maßnahmen.

Aus Sicht der Freien Wählergemeinschaft ist dieses Verfahren nicht mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen einer ordnungsgemäßen kommunalen Finanzwirtschaft (§§ 75 ff. GO NRW, GemHVO NRW) in Einklang zu bringen. Mit dem Vertrag wurde eine finanziell langfristig bindende Verpflichtung eingegangen, ohne dass der Rat im Vorfeld hinreichend über die finanziellen Auswirkungen und Risiken beraten oder Beschluss über konkrete Haushalts-mittel gefasst hätte.

 Die genannten Maßnahmen stellen aus unserer Sicht nur einen ersten Sanierungsschritt dar. Trotz dieser Verbesserungen wird das Schullandheim aus Sicht der FWG Ahlen weiterhin nicht konkurrenzfähig gegenüber modernen Jugendherbergen oder Hostels sein. Es fehlen eine angemessene Ausstattung, wirtschaftliche Betriebsführung und zeitgemäße Rahmenbedingungen. Insofern handelt es sich aus unserer Sicht um einen dauerhaften Zuschussbetrieb ohne tragfähige Perspektive. Mit dem vorliegenden Vertrag wird jedoch der Eindruck erweckt, als könne das Heim durch die Investitionen dauerhaft wirtschaftlich geführt werden. Diese Einschätzung halten wir für realitätsfern.

Vor diesem Hintergrund ersuchen wir Sie als Kommunalaufsicht um eine rechtliche Bewertung des folgenden Sachverhalts:

 1. Ist die Stadt Ahlen befugt, durch den bloßen Vertragsabschluss Investitions-verpflichtungen in erheblicher Höhe für mehrere Haushaltsjahre einzugehen,  ohne dass hierfür eine gesonderte haushaltswirksame Vorlage oder ein Ratsbeschluss zur Finanzierung vorliegt?

 2. Ist dieses Vorgehen mit den Grundsätzen von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und einer nachhaltigen Haushaltsführung (§ 75 GO NRW) vereinbar – insbesondere vor dem Hintergrund der freiwilligen Haushaltskonsolidierung der Stadt Ahlen?

 3. Ist aus Sicht der Kommunalaufsicht eine Ergänzung oder Korrektur desRatsbeschlusses erforderlich, um die rechts- und haushaltsmäßige Grundlage für diese Verpflichtungen herzustellen?

 Ich bitte um schriftliche Stellungnahme der Aufsichtsbehörde zu den oben genannten Punkten. Gerne stehe ich für weitere Erläuterungen oder Unterlagen zur Verfügung.

Sinn und Zweck der Übergabe des Schullandheims an den Trägerverein war es ursprünglich, die städtischen Zuschüsse dauerhaft abzusenken und perspektiv-isch vollständig zu beenden. Dieses Ziel erwies sich jedoch bereits in den vergangenen Jahren als nicht durchsetzbar. Vielmehr ist erkennbar, dass der städtische Zuschussbedarf nichtnur fortbesteht, sondern sich durch vertraglich fixierte Investitionen und Betriebskostenzuschüsse weiter verstetigt.

 Ich bin mir der Tragweite meines Anliegens bewusst. Mein Ziel ist es nicht, die Arbeit des Trägervereins zu diskreditieren. Vielmehr geht es darum, sicherzustellen, dass die Stadt Ahlen keine langfristigen finanziellen Verpflichtungen eingeht, die sich angesichts der strukturellen Mängel des Schullandheims und der angespannten Haushaltslage weder wirtschaftlich noch haushaltsrechtlich verantworten lassen. Eine kommunal- aufsichtliche Prüfung erscheint daher im Sinne der Stadt und ihrer Handlungsfähigkeit geboten.

 Mit freundlichen Grüßen

 Heinrich Artmann

Mitgliederversammlung der Freien Wählergemeinschaft - Thomas Helm stellt seine Ziele vor

AHLEN. Zur Mitgliederversammlung hatte die Freie Wählergemeinschaft Ahlen (FWG) zur Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahl 2025 eingeladen. Im Rahmen der Versammlung fand zudem die Vorstellung von Thomas Helm statt, berichtet die FWG im Nachgang.

Thomas Helm stellte seinen beruflichen Werdegang vor und skizzierte zentrale Ziele. Er kritisierte den schleppenden Wohnungsbau und betonte, dass Familien in Ahlen wieder Bauland für Einfamilienhäuser erhalten müssten – Potenzial sei ausreichend vorhanden, heißt es in dem Pressebericht.

Die Wirtschaftsförderung müsse laut Helm grundlegend neu ausgerichtet werden. Beim Bauprojekt auf dem ehemaligen Hundhausen-Gelände hätte ein frühzeitigeres Eingreifen Konflikte mit dem Unternehmen Kaldewei verhindern können.

Weitere Themenschwerpunkte waren die Entwicklung der Innenstadt und des Marktplatzes sowie ein verbessertes Angebot bei öffentlichen Verkehrsmitteln. In dem Zusammenhang wolle er als Bürgermeister mit der Deutschen Bahn über einen IC-Halt in Ahlen verhandeln, so Helm. Er kritisierte Rückzug der Sparkasse aus Dolberg und Vorhelm. Der Kandidat forderte mehr Verhandlungsstärke der Stadt gegenüber Land, Bund und Kreis, um Ahlens Interessen wirksam zu vertreten.

Im Anschluss wurden die Formalien zur Kommunalwahl am 14. September 2025 geregelt. Die Kandidaten für die 22 Wahlbezirke sowie eine zwölf Personen umfassende Reserveliste wurden in geheimer Wahl jeweils einstimmig beschlossen. Zudem wählte die Versammlung Delegierte für die Kreistagswahl sowie die notwendigen Funktionsträger gemäß den Wahlvorgaben.

Zum Abschluss wurde das Wahlkonzept diskutiert. Die FWG möchte das Wehr bei Rubberts Mühle und die Tiefgarage des alten Rathauses erhalten. Die städtischen Bepflanzungen sollen verbessert und Spielgeräte in der Innenstadt aufgestellt werden. Die Stadt sollte mit Winterberg sprechen, um zu klären, ob auch eine Nutzung des Schullandheims beispielsweise als Hostel ermöglicht werden kann. Wichtig ist der Wählergemeinschaft, die Kita-Gebühren nicht zu erhöhen.

Abschließend wurde das Budget für den Kommunalwahlkampf genehmigt.