Weihnachts- und Neujahrsgrüße

Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer der FWG Ahlen e. V.,

wir hoffen, ihr hattet schöne Weihnachtstage und konntet etwas zur Ruhe kommen.

Für das neue Jahr wünschen wir euch und Ihnen Gesundheit, Zuversicht und alles Gute. Vielen Dank für eure und Ihre Unterstützung. Gemeinsam setzen wir uns auch 2026 weiter für ein starkes, lebenswertes Ahlen ein.

Schon jetzt möchten wir auf unsere Mitgliederversammlung zu Beginn des Frühjahrs hinweisen – mit einem interessanten Gastredner. Die Einladungen erfolgen selbstverständlich rechtzeitig.

Herzliche Grüße

Heinrich Artmann

Vorsitzender FWG Ahlen e. V.

Wortbeitrag der FWG im Stadtplanungs- und Bauausschuss am 4.12.2025 zum Erhalt der Tiefgarage unter dem alten Rathaus

Herr Vorsitzender,
meine Damen und Herren,
wir sprechen heute über unseren Antrag vom 9. April 2025 zum Erhalt der Tiefgarage unter dem alten Rathaus. Es hat mehr als ein halbes Jahr gedauert, bis wir überhaupt eine Stellungnahme der Verwaltung dazu erhalten. In dieser Zeit sind die Außenanlagen weit fortgeschrieben worden – damit wird der politische Gestaltungsspielraum des Rates Schritt für Schritt faktisch reduziert. Das kritisiere ich deutlich.
Die Stellungnahme der Verwaltung läuft im Kern darauf hinaus: So wie geplant ist es, und dabei soll es bleiben. Ein Kosten- und Nachhaltigkeitsvergleich zwischen Erhalt/Sanierung der Tiefgarage und Abriss/Neubau liegt nicht vor, weil so ein Vergleich „nicht Teil der Planung“ war. Genau das aber war Inhalt unseres Antrags: Bevor wir eine bestehende, funktionsfähige Tiefgarage endgültig beseitigen, wollen wir einen belastbaren Vergleich – finanziell, ökologisch und sicherheitspolitisch.
Ehrlich gesagt: Ich habe mit genau so einer Antwort gerechnet – „geht nicht, war nicht vorgesehen, stört die Planung“. Das ist aber nicht der Maßstab. Der Rat legt die Ziele fest, nicht der zufällige Stand einer Planung.
Hinzu kommt: Eine solche Tiefgarage bietet in Zeiten von Krisen, Extremwetter und neuen sicherheitspolitischen Risiken die Möglichkeit, künftig Schutzräume für die Bevölkerung zu schaffen oder auszubauen. In der bestehenden Anlage sind heute schon Technik und Notstrom untergebracht – das zeigt, dass solche Räume grundsätzlich geeignet sind, eine Rolle in der kommunalen Notfallvorsorge zu spielen. Diesen Aspekt blendet die Stellungnahme vollständig aus.
Deshalb meine klare Forderung:
Die Tiefgarage bleibt bis zum Abschluss der gesamten Baumaßnahmen an Stadthaus und Bürgerforum bestehen und wird in die weitere Planung einbezogen.
Die Verwaltung legt dem Rat einen echten Variantenvergleich „Erhalt/Sanierung“ versus „Abriss ohne Tiefgarage“ vor – einschließlich der Aspekte Kosten, Nachhaltigkeit, Versiegelung und Zivilschutz.
Bis dahin werden keine irreversiblen Schritte eingeleitet, die den Erhalt der Tiefgarage ausschließen.
Gute Landschaftsarchitekten sind durchaus in der Lage, eine solche Tiefgarage städtebaulich und gestalterisch sinnvoll einzubinden. Was wir brauchen, ist der politische Wille, diese Option ernsthaft zu prüfen – und nicht nur zu begründen, warum es bequemer ist, alles beim Alten zu lassen.

Wortbeitrag von Heinrich Artmann / FWG zum „Vorhaben der Begegnungs- und Kulturstätte“ im Bauausschuss


Herr Vorsitzender,
meine Damen und Herren,
die Verwaltung schlägt vor, unserem Antrag nicht zu entsprechen und das Vorhaben der Begegnungs- und Kulturstätte ausschließlich als Vorhaben nach § 34 BauGB im Rahmen der laufenden Verwaltung zu behandeln.
Die FWG hält das für falsch.
Es geht hier nicht um einen alltäglichen Einzelfall, sondern um einen neuen baulichen und funktionalen Schwerpunkt im Quartier. Damit wird die Prägung des gesamten Umfeldes dauerhaft verändert. Das ist eine grundlegende städtebauliche Weichenstellung.
Und solche Weichenstellungen sind keine reine Verwaltungssache.
Sie gehören in den Rat.
Der Rat ist nach der Gemeindeordnung dafür zuständig, die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung festzulegen und den Gestaltungsrahmen zu bestimmen. Ob und wie an dieser Stelle eine große Begegnungs- und Kulturstätte entstehen soll, ist eine politische Entscheidung mit erheblicher Signalwirkung – nicht nur eine Frage der Auslegung von § 34 im Einzelfall.
Wenn wir das Verfahren allein unter § 34 laufen lassen, passiert Folgendes:
Die zentralen Fragen zur Einordnung in das Stadtbild und zur Funktion des Standortes werden faktisch durch eine Einzelentscheidung der Verwaltung vorweggenommen.
Der Rat wird nachträglich nur noch „zur Kenntnis gesetzt“, anstatt vorab Ziele zu definieren und den Rahmen politisch zu setzen.
Das ist aus unserer Sicht eine Verschiebung von Gestaltungsmacht weg vom demokratisch gewählten Rat hin zur reinen Fachverwaltung. Genau das wollen wir nicht.
Wir sagen ausdrücklich:
Unser Ziel ist nicht die Verhinderung des Projekts.
Unser Ziel ist, dass der Rat den städtebaulichen Rahmen vorgibt – transparent, öffentlich beraten, mit klar erkennbarem politischen Willen. Dazu gehört auch, dass die Bürger frühzeitig informiert und beteiligt werden, etwa im Rahmen einer Einwohnerversammlung, statt nur über informelle Einzelgespräche.
Die FWG bittet deshalb:
lehnen Sie die Verwaltungsvorlage ab
und fassen Sie zumindest einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, der dem Rat und den Fachausschüssen die inhaltliche Steuerung dieses wichtigen Standortes sichert und durch eine Einwohnerversammlung ergänzt wird.

Zukünftige Struktur der Wirtschaftsförderung der Stadt Ahlen / Neubesetzung der Geschäftsführung der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ahlen mbH

Die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Ahlen beantragt für die nächste Sitzung des Rates der Stadt Ahlen:

 

1. Der Rat der Stadt Ahlen beschließt, vor einer Neubesetzung der Geschäftsführung der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ahlen mbH (WFG) eine Grundsatzentscheidung über die zukünftige Struktur der Wirtschaftsförderung der Stadt Ahlen zu treffen.

 

2. Der Rat weist die Vertreter der Stadt Ahlen in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der WFG gemäß § 113 GO NRW an,

  a. bis zur Beschlussfassung des Rates über die künftige Struktur der Wirtschaftsförderung keine Ausschreibung und keine Bestellung einer neuen Geschäftsführung zu betreiben bzw. zuzustimmen, und

  b. auf eine entsprechende Beschlussfassung in den Organen der WFG hinzuwirken.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat ein Organisations- und Variantenkonzept zur Wirtschaftsförderung in Ahlen vorzulegen, das insbesondere folgende Modelle untersucht und wirtschaftlich bewertet:

  a. Re-Integration der Wirtschaftsförderung in die Kernverwaltung (z.B. im Dezernat für Stadtentwicklung und Bauen/Stadtplanung), unter Nutzung vorhandener personeller Ressourcen,

 b. Umwandlung bzw. Konzentration der WFG auf eine schlanke Stadtmarketing- und Veranstaltungs-GmbH, insbesondere zur mehrwertsteuerlich optimierten Durchführung von Veranstaltungen und Marketingmaßnahmen,

  c. Fortführung der WFG in der bisherigen Struktur mit externer Geschäftsführung, jedoch unter Darstellung des vollständigen Zuschuss- und Haushaltsbedarfs.

 

4. Das Organisations- und Variantenkonzept hat insbesondere darzustellen:

  a. das jährliche Einsparpotenzial bei Wegfall einer eigenständigen Geschäftsführerstelle in der WFG (Brutto-Personalaufwand inkl. Nebenkosten, Sachkosten, Gremien- und Overheadkosten),

  b. die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (Zuschüsse, Dienstleistungsvertrag, Belastung der Ergebnis- und Finanzplanung),

  c. die Rolle und Beteiligung des Vereins Pro Ahlen e.V. in den jeweiligen Modellen.

 

5. Der Rat der Stadt Ahlen behält sich ausdrücklich vor, auf Grundlage dieses Organisations- und Variantenkonzeptes eine Grundsatzentscheidung über Struktur, Rechtsform und Umfang der Wirtschaftsförderung in Ahlen zu treffen und darauf basierend die Vertreter der Stadt in den Organen der WFG erneut zu beauftragen.

Begründung

 Die Stadt Ahlen steht vor einer äußerst angespannten Haushaltslage und wird nach derzeitigem Stand ab 2026 in die Haushaltssicherung eintreten. In dieser Situation müssen alle freiwilligen und von der Stadt beeinflussbaren Ausgaben konsequent überprüft werden – ausdrücklich auch Struktur und Finanzierung der Wirtschaftsförderung.

 Die WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ahlen mbH ist eine mehrheitlich städtische Beteiligung, deren Aufgaben im Wesentlichen durch Zahlungen der Stadt finanziert werden. Zugleich endet der Geschäftsführervertrag des derzeitigen Geschäftsführers, Herrn Stefan Deimann, zum 31.03.2026 einvernehmlich. Diese Konstellation bietet die Gelegenheit, vor einer kostenträchtigen Neubesetzung grundlegend zu klären, in welcher organisatorischen Form die Wirtschaftsförderung künftig aufgestellt sein soll. Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass wesentliche Aufgaben der operativen Wirtschaftsförderung – insbesondere Bestandskontakte und Ansiedlungen – bereits heute durch Herrn Panick fachlich solide wahrgenommen werden. Er könnte in die Stadtverwaltung wechseln.

 Hinzu kommt, dass die Stadt Ahlen über die Kreisumlage die kreisweite Wirtschaftsförderung (gfw – Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf mbH) mitfinanziert, ohne dass die Leistungen dieser Ebene in Ahlen hinreichend sichtbar sind. Faktisch bestehen damit zwei von der Stadt finanzierte Ebenen der Wirtschaftsförderung (WFG Ahlen und gfw), deren Aufgabenzuschnitte und Verzahnung bislang nicht systematisch auf Überschneidungen und Einsparpotenziale geprüft wurden. Ziel muss es sein, Doppelstrukturen zu vermeiden, Zuständigkeiten klar zu definieren, die Leistungen der gfw für Ahlen konsequent einzufordern und die lokale Wirtschaftsförderung so zu organisieren, dass sie politisch steuerbar („Chefsache“) und zugleich haushaltsschonend ist.

 Im Bürgermeisterwahlkampf 2025 wurde über Parteigrenzen hinweg betont, dass Wirtschaftsförderung eine zentrale Zukunftsaufgabe sei und wieder näher an die Rathausspitze herangeführt werden müsse. Der vorliegende Antrag greift dieses politische Signal auf, ohne die Wirtschaftsförderung zu schwächen: Er zielt auf eine Neuordnung mit klaren Verantwortlichkeiten, besserer Nutzung vorhandener personeller Ressourcen in der Verwaltung und einer spürbaren Entlastung des städtischen Haushalts. Nach § 113 GO NRW ist es folgerichtig, dass der Rat vor einer Neubesetzung der Geschäftsführung die Grundsatzentscheidung über Struktur, Rechtsform und Umfang der Wirtschaftsförderung trifft und seine Vertreter in den Organen der WFG entsprechend bindet.

Herzlichen Dank an unsere Wähler und unsere Kandidaten

Die Freie Wählergemeinschaft Ahlen bedankt sich herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die uns ihr Vertrauen geschenkt haben. Ihr Votum ist für uns Ansporn und Verpflichtung zugleich, auch in Zukunft konsequent für die Belange unserer Stadt einzutreten.

Ein besonderer Dank gilt unseren Kandidatinnen und Kandidaten, die mit großem Einsatz und persönlichem Engagement zur Verfügung standen. Ebenso danken wir allen Unterstützerinnen und Unterstützern, die uns im Wahlkampf tatkräftig zur Seite gestanden haben.

Gemeinsam sind wir gestärkt für die kommenden Aufgaben. Wir werden uns weiterhin sachlich, unabhängig und mit ganzer Kraft für die Interessen der Menschen in Ahlen einsetzen.