Herzlichen Dank an unsere Wähler und unsere Kandidaten

Die Freie Wählergemeinschaft Ahlen bedankt sich herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die uns ihr Vertrauen geschenkt haben. Ihr Votum ist für uns Ansporn und Verpflichtung zugleich, auch in Zukunft konsequent für die Belange unserer Stadt einzutreten.

Ein besonderer Dank gilt unseren Kandidatinnen und Kandidaten, die mit großem Einsatz und persönlichem Engagement zur Verfügung standen. Ebenso danken wir allen Unterstützerinnen und Unterstützern, die uns im Wahlkampf tatkräftig zur Seite gestanden haben.

Gemeinsam sind wir gestärkt für die kommenden Aufgaben. Wir werden uns weiterhin sachlich, unabhängig und mit ganzer Kraft für die Interessen der Menschen in Ahlen einsetzen.

Bauherr ist die muslimische D.I.T.I.B.-Gemeinde in Köln

Die DITIB-Gemeinde betont, ihr geplantes Kultur- und Begegnungszentrum sei offen für alle Bürger. Diese Erklärung ändert nichts am Kernproblem:

Bauherr ist die muslimische D.I.T.I.B.-Gemeinde in Köln, ein Dachverband, der bundesweit im Blick des Verfassungsschutzes steht. Gerade deshalb braucht es volle Transparenz. Ein Projekt dieser Tragweite darf nicht im Schatten eines vereinfachten Verfahrens nach § 34 BauGB durchgewunken werden.

Wir fordern keine Blockade, sondern demokratische Beteiligung. Ein solches Bauvorhaben betrifft nicht nur eine Gemeinde, sondern die ganze Stadtgesellschaft. Deshalb muss der Rat als gewählte Vertretung entscheiden, und die Bürger müssen von Beginn an einbezogen werden.

Unverständlich – ja inakzeptabel – ist das Verhalten von Bürgermeister und Verwaltung. Anstatt die Beteiligung von Rat und Bürgerschaft zu ermöglichen, arbeiten sie offenkundig daran, diese auszuschließen. Damit verletzen sie ihre Pflicht, die Interessen aller Ahlener zu vertreten.

Ich habe deshalb bereits eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht, dem Landrat des Kreises Warendorf, eingereicht. Nun erwarte ich, dass dieser die Verwaltung anweist, den Rat einzubinden und die Bürgerbeteiligung sicherzustellen.

Wer Transparenz und Vertrauen ernst meint, darf weder Bürger noch Rat übergehen. Unsere Forderung bleibt eindeutig: Der Rat muss entscheiden – offen, öffentlich und im Interesse der gesamten Stadt.

Heinrich Artmann

Fraktionsvorsitzender FWG Ahlen


Zurückweisung der Kritik der Vorsitzenden des Gestalltungsbeirates

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

ich nehme Ihre Rüge zur Kenntnis, möchte jedoch einige Klarstellungen vornehmen:

  1. Keine Kritik an planerischen Inhalten des Gestaltungsbeirats

    Ich habe zu keinem Zeitpunkt die architektonischen oder städtebaulichen Beratungsgegenstände des Gestaltungsbeirates in Zweifel gezogen oder die Arbeit des Gremiums diskreditiert. Mir ist bewusst, dass Aufgabe des Beirates die Beurteilung gestalterischer, ästhetischer und qualitätsbezogener Fragen ist. Dies respektiere ich ausdrücklich.

  2. Mein Anliegen: Transparenz und Beteiligung

    Meine öffentliche Äußerung bezog sich ausschließlich auf die Tatsache, dass ein Bauvorhaben von erheblicher Bedeutung – die Errichtung einer Begegnungs- und Kulturstätte unter dem Dachverband der DITIB – nach § 34 BauGB behandelt werden soll, ohne dass die Öffentlichkeit oder der Rat in angemessener Weise beteiligt wird. Das halte ich nicht für eine Frage der Architektur, sondern für eine Frage der politischen und verwaltungsrechtlichen Verantwortung.

  3. Pflicht als Ratsmitglied

    Als Fraktionsvorsitzender der Freien Wählergemeinschaft Ahlen sehe ich es als meine Aufgabe an, die Bürgerinnen und Bürger über wesentliche Entwicklungen in unserer Stadt zu informieren und deren Interessen zu vertreten. Dazu gehört auch, auf Defizite in der Kommunikation zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft hinzuweisen.

  4. Amtseid des Bürgermeisters

    Der Bürgermeister hat nach § 67 GO NRW den Amtseid geleistet, die Verfassung, die Gesetze und die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und seine Pflichten zum Wohle der Stadt Ahlen zu erfüllen. Dazu gehört auch die Pflicht, Rat und Bürgerschaft umfassend und rechtzeitig über Vorhaben von erheblicher Tragweite zu informieren. Wer wesentliche Sachverhalte verschweigt oder verzögert, verletzt den Geist dieses Amtseides.

  5. Verantwortung der Verwaltung – Maßstäbe setzt der Rat

    Nach der Gemeindeordnung NRW ist der Rat das oberste Entscheidungsorgan der Stadt. Die Verwaltung ist verpflichtet, die Beschlüsse des Rates auszuführen und darf keine eigenständige „Geheimniskrämerei“ betreiben. Es muss klar bleiben: Die politischen Maßstäbe setzt der Rat – die Verwaltung hat diese umzusetzen.

  6. Notwendigkeit des schnellen Handelns

    Ich war gezwungen, sehr kurzfristig einen Antrag zu stellen, um sicherzustellen, dass keine Entscheidung allein nach § 34 BauGB getroffen wird, die den Rat und die Bürgerbeteiligung ausschließt. Es war mir wichtig, dass rechtzeitig für alle Beteiligten die neue Lage erkennbar ist. Zugleich möchte ich ausdrücklich betonen, dass ich mit diesem Vorgehen nicht den Bau verzögern oder blockieren wollte. Vielmehr sollte durch die frühzeitige Antragstellung Klarheit geschaffen werden, bevor unumkehrbare Fakten entstehen.

  7. Abgrenzung der Zuständigkeiten

    Der Gestaltungsbeirat ist nicht das Gremium, das über die Frage entscheidet, ob Bürger beteiligt werden oder ob ein Projekt nach § 34 BauGB abgewickelt wird. Dies sind politische und verwaltungsrechtliche Fragen, die ausschließlich in den Händen des Rates und der Verwaltung liegen. Meine Kritik richtet sich daher nicht gegen den Gestaltungsbeirat, sondern gegen das gewählte Verfahren der Stadtspitze.

Fazit:

Ich respektiere die Arbeit des Gestaltungsbeirates als wichtiges Instrument zur Förderung einer qualitätvollen Baukultur. Meine Aufgabe als Ratsmitglied ist es jedoch, Transparenz einzufordern und sicherzustellen, dass Politik und Bürger nicht außen vor bleiben. Dies habe ich getan und werde dies auch künftig tun – und ich sehe es zugleich als Pflicht des Bürgermeisters und der Verwaltung, dies zu unterstützen und nicht zu verhindern.


Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Artmann 
Fraktionsvorsitzender der FWG Ahlen e.V.
Am Tiefenbach 4
59229 Ahlen - Dolberg

FWG: „Schlebes darf Plakate überkleben“

Heinrich Artmann ist zufrieden, auch wenn es der von seiner Freien Wählergemeinschaft (FWG) unterstützte Bürgermeisterkandidat Thomas Helm nicht in die Stichwahl geschafft hat. „Das hätten wir uns natürlich anders gewünscht. Wir konnten unsere Ergebnisse jedoch ausbauen und ich bedanke mich für jede Unterstützung“, so der Vorsitzende am Tag nach der Kommunalwahl. Die Ergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken hat Artmann bei der Wahlparty im eigenen Garten in Dolberg verfolgt – auch hier mit den technischen Verzögerungen, die flächendeckend aufgetreten sind. „Dirk Schlebes darf unsere Plakate für die Stichwahl nun gerne überkleben“, gibt der FWG-Chef zugleich eine Wahlempfehlung für den gemeinsamen Kandidaten von SPD und Grünen ab. Er freue sich auf die neue Konstellation des Rates und die weitere Zusammenarbeit mit den Freien Wählern.chw