Zurückweisung der Kritik der Vorsitzenden des Gestalltungsbeirates

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

ich nehme Ihre Rüge zur Kenntnis, möchte jedoch einige Klarstellungen vornehmen:

  1. Keine Kritik an planerischen Inhalten des Gestaltungsbeirats

    Ich habe zu keinem Zeitpunkt die architektonischen oder städtebaulichen Beratungsgegenstände des Gestaltungsbeirates in Zweifel gezogen oder die Arbeit des Gremiums diskreditiert. Mir ist bewusst, dass Aufgabe des Beirates die Beurteilung gestalterischer, ästhetischer und qualitätsbezogener Fragen ist. Dies respektiere ich ausdrücklich.

  2. Mein Anliegen: Transparenz und Beteiligung

    Meine öffentliche Äußerung bezog sich ausschließlich auf die Tatsache, dass ein Bauvorhaben von erheblicher Bedeutung – die Errichtung einer Begegnungs- und Kulturstätte unter dem Dachverband der DITIB – nach § 34 BauGB behandelt werden soll, ohne dass die Öffentlichkeit oder der Rat in angemessener Weise beteiligt wird. Das halte ich nicht für eine Frage der Architektur, sondern für eine Frage der politischen und verwaltungsrechtlichen Verantwortung.

  3. Pflicht als Ratsmitglied

    Als Fraktionsvorsitzender der Freien Wählergemeinschaft Ahlen sehe ich es als meine Aufgabe an, die Bürgerinnen und Bürger über wesentliche Entwicklungen in unserer Stadt zu informieren und deren Interessen zu vertreten. Dazu gehört auch, auf Defizite in der Kommunikation zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft hinzuweisen.

  4. Amtseid des Bürgermeisters

    Der Bürgermeister hat nach § 67 GO NRW den Amtseid geleistet, die Verfassung, die Gesetze und die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und seine Pflichten zum Wohle der Stadt Ahlen zu erfüllen. Dazu gehört auch die Pflicht, Rat und Bürgerschaft umfassend und rechtzeitig über Vorhaben von erheblicher Tragweite zu informieren. Wer wesentliche Sachverhalte verschweigt oder verzögert, verletzt den Geist dieses Amtseides.

  5. Verantwortung der Verwaltung – Maßstäbe setzt der Rat

    Nach der Gemeindeordnung NRW ist der Rat das oberste Entscheidungsorgan der Stadt. Die Verwaltung ist verpflichtet, die Beschlüsse des Rates auszuführen und darf keine eigenständige „Geheimniskrämerei“ betreiben. Es muss klar bleiben: Die politischen Maßstäbe setzt der Rat – die Verwaltung hat diese umzusetzen.

  6. Notwendigkeit des schnellen Handelns

    Ich war gezwungen, sehr kurzfristig einen Antrag zu stellen, um sicherzustellen, dass keine Entscheidung allein nach § 34 BauGB getroffen wird, die den Rat und die Bürgerbeteiligung ausschließt. Es war mir wichtig, dass rechtzeitig für alle Beteiligten die neue Lage erkennbar ist. Zugleich möchte ich ausdrücklich betonen, dass ich mit diesem Vorgehen nicht den Bau verzögern oder blockieren wollte. Vielmehr sollte durch die frühzeitige Antragstellung Klarheit geschaffen werden, bevor unumkehrbare Fakten entstehen.

  7. Abgrenzung der Zuständigkeiten

    Der Gestaltungsbeirat ist nicht das Gremium, das über die Frage entscheidet, ob Bürger beteiligt werden oder ob ein Projekt nach § 34 BauGB abgewickelt wird. Dies sind politische und verwaltungsrechtliche Fragen, die ausschließlich in den Händen des Rates und der Verwaltung liegen. Meine Kritik richtet sich daher nicht gegen den Gestaltungsbeirat, sondern gegen das gewählte Verfahren der Stadtspitze.

Fazit:

Ich respektiere die Arbeit des Gestaltungsbeirates als wichtiges Instrument zur Förderung einer qualitätvollen Baukultur. Meine Aufgabe als Ratsmitglied ist es jedoch, Transparenz einzufordern und sicherzustellen, dass Politik und Bürger nicht außen vor bleiben. Dies habe ich getan und werde dies auch künftig tun – und ich sehe es zugleich als Pflicht des Bürgermeisters und der Verwaltung, dies zu unterstützen und nicht zu verhindern.


Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Artmann 
Fraktionsvorsitzender der FWG Ahlen e.V.
Am Tiefenbach 4
59229 Ahlen - Dolberg