Bauvorhaben der DITIB-Kulturstätte / ordnungsgemäße Bearbeitung meines Antrags

Ahlen, den 16.10.2025

Betreff: Erinnerung zur Bearbeitung meines Antrags vom 28.08.2025

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

am 28.08.2025 habe ich meinen Antrag zum Bauvorhaben der DITIB-Kulturstätte (Rottmannstraße/Südberg) an den Sitzungsdienst und an Sie persönlich übermittelt. Bis heute liegt mir, abgesehen von einer Eingangsbestätigung, keine inhaltliche Rückmeldung vor.

Ich erinnere hiermit ausdrücklich an die ordnungsgemäße Bearbeitung meines Antrags. Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Bauvorhaben dieser Tragweite durch Untätigkeit der Verwaltung in eine Genehmigung nach § 34 BauGB gedrängt wird, ohne dass Rat und Bürgerschaft einbezogen werden.

Gemäß meinem Antrag fordere ich:

  1. Sofortiger Stopp einer Genehmigung nach § 34 BauGB.

  2. Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan), um Transparenz und Bürgerbeteiligung sicherzustellen.

  3. Die Beratung und Beschlussfassung darüber unmittelbar im Rat – und nicht erst nach Verweisung in Ausschüsse, da eine solche Verzögerung das Verfahren um Monate hinausschieben und jede Steuerungsmöglichkeit zunichtemachen würde.

Ich fordere Sie daher auf, als Bürgermeister die Verwaltung unverzüglich anzuweisen, in diesem Verfahren den Stopp einer Genehmigung nach § 34 BauGB einzuleiten und sicherzustellen, dass bis zur Beratung im Rat keine Tatsachen geschaffen werden. Zugleich erwarte ich, dass Sie die Vorbereitung treffen, damit der Rat in seiner nächsten Sitzung über den Aufstellungsbeschluss für ein Bauleitplanverfahren beraten und abstimmen kann.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sich der Rat nicht durch das Verhalten des Bauantragstellers in eine Situation drängen lassen darf, in der durch schnell nachgereichte Unterlagen kurzfristig ein Genehmigungsanspruch nach § 34 BauGB entsteht. Es ist Aufgabe der Verwaltung und des Bürgermeisters, durch rechtzeitige Anwendung der Instrumente des Baugesetzbuches (Zurückstellung nach § 15 BauGB, Veränderungssperre nach § 14 BauGB) sicherzustellen, dass der Rat handlungsfähig bleibt und nicht durch Fristabläufe faktisch ausgeschlossen wird.

Ich fordere zugleich, dass der Antragsteller schriftlich in Kenntnis gesetzt wird, dass das Verfahren nach § 34 BauGB gestoppt ist und dass über das weitere Vorgehen allein der Rat der Stadt Ahlen entscheiden wird. Den Nachweis über die rechtlich korrekte Information des Antragstellers erwarte ich innerhalb der oben genannten Frist, ebenso die Mitteilung an alle Fraktionsvorsitzenden, dass dieses Verfahren gestoppt ist und die weitere Entscheidung dem Rat vorbehalten bleibt.

Ich fordere daher, meinen Antrag gemäß § 48 GO NRW auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen und dort zur Abstimmung zu stellen.

Sollte dies nicht unverzüglich erfolgen, sehe ich mich gezwungen, die Kommunalaufsicht beim Landrat einzuschalten, da andernfalls die Beteiligungsrechte des Rates und die Rechte der Bürgerschaft verletzt werden.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Aufnahme meines Antrags auf die Tagesordnung innerhalb von 7 Tagen.

Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Artmann 
Fraktionsvorsitzender der FWG Ahlen e.V.
Am Tiefenbach 4
59229 Ahlen - Dolberg

Zum Schullandheim Winterberg

Herr Schulz rückt mich und die FWG in die Nähe der AfD. Das ist absurd – und durchaus klagewürdig. Ich verklage solche Aussagen nicht, aber ich weise sie entschieden zurück.

Fakt ist: Das Schullandheim hat weniger als zehn Prozent Ahlener Belegung. Ob Herrn Schulz eigentlich bewusst ist, wie sich Jugendherbergen – die direkten Wettbewerber – in den letzten 20 Jahren entwickelt haben? Mit modernen Angeboten und deutlich höherem Standard. Wer Zuschüsse fordert, sollte die Konkurrenz kennen.

Ahlen steht vor gravierenden finanziellen Einschnitten. Man kann jeden Euro nur einmal ausgeben – und er gehört in unsere Ahlener Schulen, in funktionierende Toiletten und saubere Gebäude.

Heinrich Artmann, Ahlen

Fraktionsvorsitzender der FWG Ahlen

Heinrich Artmann erläutert FWG-Ratsantrag zum Ditib-Projekt / Kritik an „Geheimhaltungstaktik“

AHLEN. Das Vorhaben der Ditib-Gemeinde Ahlen, zwischen Südberg und Rottmannstraße ein großes Kultur- und Begegnungszentrum mit Saal und Schulungsräumen zu errichten (wir berichteten), hat bei der Fraktion der Freien Wählergemeinschaft (FWG) Irritationen ausgelöst. „Ich vermisse da die nötige Transparenz“, sagt Vorsitzender Heinrich Artmann im Redaktionsgespräch.

Bei vergleichbaren Neubauten, wie zuletzt das St.-Georg-Gemeindezentrum an der Beckumer Straße, seien Politik und Öffentlichkeit im Vorfeld viel stärker eingebunden gewesen. „Unter Bürgermeister Benedikt Ruhmüller wurden damals alle Fraktionen in einem interfraktionellen Gespräch beteiligt. Auch fanden Veranstaltungen mit den betroffenen Anwohnern statt. Genau dieses Vorgehen wäre hier ebenfalls notwendig gewesen.“

Heinrich Artmann, der sich bereits am 28. August mit einem Schreiben ans Rathaus gewandt hat, wirft den Beteiligten eine „unnötige Geheimhaltungstaktik“ vor, die er als politischer Vertreter nicht mittragen wolle. Von Beginn an sei der zweite stellvertretende Bürgermeister Serhat Ulusoy über das Bauvorhaben informiert gewesen, erklärt er. „Damit wusste auch die SPD, was dort geplant ist. Ebenso war Bürgermeister Dr. Berger von Anfang an eingebunden. Trotzdem wurde ein Verfahren gewählt, das die Bürger weitgehend ausschließt.“

Die FWG beantrage nun, dass der Rat der Stadt Ahlen über das geplante Bauvorhaben berät und rechtzeitig die notwendigen planungsrechtlichen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen ergreift. „Hintergrund ist, dass solche Vorhaben nicht einfach nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches ohne Steuerung durch den Rat zugelassen werden sollten“, so Heinrich Artmann.

Die Verwaltung soll beauftragt werden, in Abstimmung mit dem Landesamt für Verfassungsschutz NRW und den Sicherheitsbehörden eine Bewertung der Trägerschaft und der geplanten Nutzung einzuholen und dem Rat schriftlich vorzulegen, heißt es in dem Antrag. Auch Anwohnerversammlungen zu den jeweiligen Planungsschritten seien sinnvoll. Des Weiteren soll die Verwaltung einen Katalog möglicher Auflagen wie Besucherobergrenzen, Stellplatznachweise, Lärmschutz, Veranstaltungszeiten oder Brandschutz erarbeiten und diesen in das Bebauungsplanverfahren einbringen, fordert die FWG.

Die Fraktion betont zugleich, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Vorfestlegung bestehe. „Es wird weder Zustimmung noch Ablehnung erklärt. Vielmehr soll das Verfahren ordnungsgemäß durchlaufen und offen in den politischen Gremien diskutiert werden“, heißt es weiter.

Das Vorhaben habe laut FWG „erhebliche städtebauliche, verkehrliche und sicherheitsrelevante Auswirkungen“. Nur durch eine rechtzeitige Steuerung mittels Bauleitplanung könnten Nutzung, Größe, Stellplätze, Lärm- und Verkehrsbelastung angemessen geregelt werden. „Zudem bestehen bundesweit Diskussionen um die organisatorische Anbindung der Ditib-Gemeinden an die türkische Religionsbehörde. Es ist daher erforderlich, dass die zuständigen Sicherheitsbehörden eine sachliche Risikobewertung vornehmen“, so Artmann weiter. Der Antrag diene nicht der pauschalen Ablehnung religiöser Einrichtungen, sondern der rechtlich gebotenen Steuerung, Transparenz und Sicherheit im Interesse aller Bürger Ahlens.

Antrag der FWG-Fraktion Ahlen zur Steuerung des Bauvorhabens „Begegnungs- und Kulturstätte, Rottmannstr. 62 / Südberg 107–113 (Bauherr: D.I.T.I.B.-Gemeinde Köln)“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die FWG-Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Ahlen über das geplante Bauvorhaben

der D.I.T.I.B.-Gemeinde in Ahlen berät und rechtzeitig die notwendigen planungsrechtlichen

und sicherheitsrelevanten Maßnahmen ergreift. Hintergrund ist, dass solche Vorhaben

nicht einfach nach § 34 BauGB ohne Steuerung durch den Rat zugelassen werden sollten.

 

Beschlussvorschlag

1) Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich einen Aufstellungsbeschluss für einen

Bebauungsplan zu fassen, der das betroffene Grundstück umfasst. Parallel sind Instrumente

der Planungssicherung (Veränderungssperre nach §14 BauGB, Zurückstellung von

Baugesuchen nach §15 BauGB) einzuleiten.

2) Der Rat legt fest, dass eine Genehmigung nicht allein nach §34 BauGB erfolgen darf. Vor

einer etwaigen Genehmigung ist der Rat bzw. der zuständige Ausschuss vorab zu befassen.

3) Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Landesamt für

Verfassungsschutz NRW und den Sicherheitsbehörden eine Bewertung der Trägerschaft

und der geplanten Nutzung einzuholen und dem Rat schriftlich vorzulegen.

4) Die Verwaltung erarbeitet einen Katalog möglicher Auflagen (z. B. Besucherobergrenzen,

Stellplatznachweise, Lärmschutz, Veranstaltungszeiten, Brandschutz) und bringt diesen in

das Bebauungsplanverfahren ein.

5) Die Verwaltung führt zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen

Beteiligungsschritten eine freiwillige Anwohnerversammlung durch und berichtet dem

Ausschuss vierteljährlich über den Stand.

6) Der Rat stellt ausdrücklich klar, dass er selbst Entscheidungsträger in diesem Verfahren

sein will. Eine Genehmigung ausschließlich nach § 34 BauGB durch die Verwaltung würde

den Rat von jeglicher Einflussnahme ausschließen. Daher ist sicherzustellen, dass das

Vorhaben in den zuständigen Gremien beraten und entschieden wird.

 

Die Fraktion der FWG Ahlen e.V. betont zugleich, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Vorfestlegung besteht. Es wird weder Zustimmung noch Ablehnung erklärt. Vielmehr soll das Verfahren ordnungsgemäß durchlaufen und offen in den politischen Gremien diskutiert werden.

 

Begründung

Das Vorhaben hat erhebliche städtebauliche, verkehrliche und sicherheitsrelevante

Auswirkungen. Nur durch eine rechtzeitige Steuerung mittels Bauleitplanung können

Nutzung, Größe, Stellplätze, Lärm- und Verkehrsbelastung angemessen geregelt werden.

Zudem bestehen bundesweit Diskussionen um die organisatorische Anbindung der

D.I.T.I.B.-Gemeinden an die türkische Religionsbehörde. Es ist daher erforderlich, dass die

zuständigen Sicherheitsbehörden eine sachliche Risikobewertung vornehmen.

 

Der Antrag dient nicht der pauschalen Ablehnung religiöser Einrichtungen, sondern der

rechtlich gebotenen Steuerung, Transparenz und Sicherheit im Interesse aller Bürgerinnen

und Bürger Ahlens.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Artmann

Motorradmeile soll an Gebühren scheitern

AHLEN. Mit einer Motorradmeile wollte die neu gegründete Bürgerinitiative Ahlen am 6. September (Samstag) kurzfristig einen weiteren Beitrag zur Innenstadtbelebung leisten. Das Event scheint jetzt wohl an den Gebühren zu scheitern. Die Stadt Ahlen sieht kein „überwiegendes öffentliches Interesse.“

Ini-Vorsitzender Marcel Luik hatte am 13. August in einem Schreiben an den Bürgermeister einen Antrag auf Anerkennung des öffentlichen Interesses gestellt. Und damit auf den Verzicht von Gebühren und Kosten, die in Zusammenhang mit der Durchführung stehen würden. Sie könnten sich nach seinen Berechnungen auf 3000 bis 6000 Euro belaufen.

„Die geplante Veranstaltung verfolgt ausdrücklich gemeinwohlorientierte Ziele und richtet sich an alle Bürger der Stadt Ahlen“, schreibt Luik, der auch treibender Motor für den Erhalt des Mariengartens ist. Der Antragsteller wird konkret. Sieht in der Veranstaltung, an der sich auch einige Gastronomen beteiligen wollten, eine Stärkung des sozialen Miteinanders, die Förderung von Bürgerbeteiligung und lokalem Engagement sowie eine kulturelle und soziale Bereicherung des städtischen Lebens. Nicht zuletzt führe das Event auch zu einer Belebung der Innenstadt sowie der positiven Darstellung und Förderung der Ahlener Gastronomie auch über die Stadtgrenzen hinaus. Die Veranstaltung sei nicht kommerziell, sondern gemeinnützig.

Die Motorradmeile haben die Initiatoren im unteren Bereich der Fußgängerzone ab Mariengarten geplant. Auf einer Karte sind acht Aktionspunkte markiert.

Die Stadt Ahlen reagiert in einem Schreiben vom 20. August ablehnend. Ordnungsamtsleiter Michael Göttfert informiert, dass der Verwaltungsvorstand in einer Sitzung festgestellt habe, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Veranstaltung nicht bestehe. „Ein Verzicht auf die Erhebung von Gebühren für städtische Leistungen (Sondernutzungsgenehmigung, Gestattung, Stadtreinigung) ist demnach nicht möglich“, bedauert Göttfert.

Inzwischen hat ein weiteres Schreiben zur Durchführung der Motorradmeile 2025 das Rathaus erreicht. Absender: die Freie Wählergemeinschaft Ahlen (FWG). Sie beantragt die unverzügliche Einberufung einer interfraktionellen Runde oder die Herbeiführung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Frage der Anerkennung des öffentlichen Interesses und eines Gebührenverzichts. Öffentliches Interesse sei unzweifelhaft gegeben, so Vorsitzender Heinrich Artmann. Die Durchführung hätte für die Stadt Ahlen keinerlei zusätzliche Kosten verursacht. Vielmehr hätte sie Renommee und positive Außenwirkung gebracht und die Attraktivität der Innenstadt erheblich gesteigert. Statt privates Engagement und Eigeninitiative zu fördern, werde bürgerschaftliches Engagement entmutigt. Und: Terminlich müsse es nicht der 6. September sein.