Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die FWG-Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Ahlen über das geplante Bauvorhaben
der D.I.T.I.B.-Gemeinde in Ahlen berät und rechtzeitig die notwendigen planungsrechtlichen
und sicherheitsrelevanten Maßnahmen ergreift. Hintergrund ist, dass solche Vorhaben
nicht einfach nach § 34 BauGB ohne Steuerung durch den Rat zugelassen werden sollten.
Beschlussvorschlag
1) Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich einen Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan zu fassen, der das betroffene Grundstück umfasst. Parallel sind Instrumente
der Planungssicherung (Veränderungssperre nach §14 BauGB, Zurückstellung von
Baugesuchen nach §15 BauGB) einzuleiten.
2) Der Rat legt fest, dass eine Genehmigung nicht allein nach §34 BauGB erfolgen darf. Vor
einer etwaigen Genehmigung ist der Rat bzw. der zuständige Ausschuss vorab zu befassen.
3) Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Landesamt für
Verfassungsschutz NRW und den Sicherheitsbehörden eine Bewertung der Trägerschaft
und der geplanten Nutzung einzuholen und dem Rat schriftlich vorzulegen.
4) Die Verwaltung erarbeitet einen Katalog möglicher Auflagen (z. B. Besucherobergrenzen,
Stellplatznachweise, Lärmschutz, Veranstaltungszeiten, Brandschutz) und bringt diesen in
das Bebauungsplanverfahren ein.
5) Die Verwaltung führt zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen
Beteiligungsschritten eine freiwillige Anwohnerversammlung durch und berichtet dem
Ausschuss vierteljährlich über den Stand.
6) Der Rat stellt ausdrücklich klar, dass er selbst Entscheidungsträger in diesem Verfahren
sein will. Eine Genehmigung ausschließlich nach § 34 BauGB durch die Verwaltung würde
den Rat von jeglicher Einflussnahme ausschließen. Daher ist sicherzustellen, dass das
Vorhaben in den zuständigen Gremien beraten und entschieden wird.
Die Fraktion der FWG Ahlen e.V. betont zugleich, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Vorfestlegung besteht. Es wird weder Zustimmung noch Ablehnung erklärt. Vielmehr soll das Verfahren ordnungsgemäß durchlaufen und offen in den politischen Gremien diskutiert werden.
Begründung
Das Vorhaben hat erhebliche städtebauliche, verkehrliche und sicherheitsrelevante
Auswirkungen. Nur durch eine rechtzeitige Steuerung mittels Bauleitplanung können
Nutzung, Größe, Stellplätze, Lärm- und Verkehrsbelastung angemessen geregelt werden.
Zudem bestehen bundesweit Diskussionen um die organisatorische Anbindung der
D.I.T.I.B.-Gemeinden an die türkische Religionsbehörde. Es ist daher erforderlich, dass die
zuständigen Sicherheitsbehörden eine sachliche Risikobewertung vornehmen.
Der Antrag dient nicht der pauschalen Ablehnung religiöser Einrichtungen, sondern der
rechtlich gebotenen Steuerung, Transparenz und Sicherheit im Interesse aller Bürgerinnen
und Bürger Ahlens.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Artmann