Antrag der FWG-Fraktion Ahlen zur Steuerung des Bauvorhabens „Begegnungs- und Kulturstätte, Rottmannstr. 62 / Südberg 107–113 (Bauherr: D.I.T.I.B.-Gemeinde Köln)“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die FWG-Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Ahlen über das geplante Bauvorhaben

der D.I.T.I.B.-Gemeinde in Ahlen berät und rechtzeitig die notwendigen planungsrechtlichen

und sicherheitsrelevanten Maßnahmen ergreift. Hintergrund ist, dass solche Vorhaben

nicht einfach nach § 34 BauGB ohne Steuerung durch den Rat zugelassen werden sollten.

 

Beschlussvorschlag

1) Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich einen Aufstellungsbeschluss für einen

Bebauungsplan zu fassen, der das betroffene Grundstück umfasst. Parallel sind Instrumente

der Planungssicherung (Veränderungssperre nach §14 BauGB, Zurückstellung von

Baugesuchen nach §15 BauGB) einzuleiten.

2) Der Rat legt fest, dass eine Genehmigung nicht allein nach §34 BauGB erfolgen darf. Vor

einer etwaigen Genehmigung ist der Rat bzw. der zuständige Ausschuss vorab zu befassen.

3) Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Landesamt für

Verfassungsschutz NRW und den Sicherheitsbehörden eine Bewertung der Trägerschaft

und der geplanten Nutzung einzuholen und dem Rat schriftlich vorzulegen.

4) Die Verwaltung erarbeitet einen Katalog möglicher Auflagen (z. B. Besucherobergrenzen,

Stellplatznachweise, Lärmschutz, Veranstaltungszeiten, Brandschutz) und bringt diesen in

das Bebauungsplanverfahren ein.

5) Die Verwaltung führt zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen

Beteiligungsschritten eine freiwillige Anwohnerversammlung durch und berichtet dem

Ausschuss vierteljährlich über den Stand.

6) Der Rat stellt ausdrücklich klar, dass er selbst Entscheidungsträger in diesem Verfahren

sein will. Eine Genehmigung ausschließlich nach § 34 BauGB durch die Verwaltung würde

den Rat von jeglicher Einflussnahme ausschließen. Daher ist sicherzustellen, dass das

Vorhaben in den zuständigen Gremien beraten und entschieden wird.

 

Die Fraktion der FWG Ahlen e.V. betont zugleich, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Vorfestlegung besteht. Es wird weder Zustimmung noch Ablehnung erklärt. Vielmehr soll das Verfahren ordnungsgemäß durchlaufen und offen in den politischen Gremien diskutiert werden.

 

Begründung

Das Vorhaben hat erhebliche städtebauliche, verkehrliche und sicherheitsrelevante

Auswirkungen. Nur durch eine rechtzeitige Steuerung mittels Bauleitplanung können

Nutzung, Größe, Stellplätze, Lärm- und Verkehrsbelastung angemessen geregelt werden.

Zudem bestehen bundesweit Diskussionen um die organisatorische Anbindung der

D.I.T.I.B.-Gemeinden an die türkische Religionsbehörde. Es ist daher erforderlich, dass die

zuständigen Sicherheitsbehörden eine sachliche Risikobewertung vornehmen.

 

Der Antrag dient nicht der pauschalen Ablehnung religiöser Einrichtungen, sondern der

rechtlich gebotenen Steuerung, Transparenz und Sicherheit im Interesse aller Bürgerinnen

und Bürger Ahlens.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Artmann