AHLEN. Das Vorhaben der Ditib-Gemeinde Ahlen, zwischen Südberg und Rottmannstraße ein großes Kultur- und Begegnungszentrum mit Saal und Schulungsräumen zu errichten (wir berichteten), hat bei der Fraktion der Freien Wählergemeinschaft (FWG) Irritationen ausgelöst. „Ich vermisse da die nötige Transparenz“, sagt Vorsitzender Heinrich Artmann im Redaktionsgespräch.
Bei vergleichbaren Neubauten, wie zuletzt das St.-Georg-Gemeindezentrum an der Beckumer Straße, seien Politik und Öffentlichkeit im Vorfeld viel stärker eingebunden gewesen. „Unter Bürgermeister Benedikt Ruhmüller wurden damals alle Fraktionen in einem interfraktionellen Gespräch beteiligt. Auch fanden Veranstaltungen mit den betroffenen Anwohnern statt. Genau dieses Vorgehen wäre hier ebenfalls notwendig gewesen.“
Heinrich Artmann, der sich bereits am 28. August mit einem Schreiben ans Rathaus gewandt hat, wirft den Beteiligten eine „unnötige Geheimhaltungstaktik“ vor, die er als politischer Vertreter nicht mittragen wolle. Von Beginn an sei der zweite stellvertretende Bürgermeister Serhat Ulusoy über das Bauvorhaben informiert gewesen, erklärt er. „Damit wusste auch die SPD, was dort geplant ist. Ebenso war Bürgermeister Dr. Berger von Anfang an eingebunden. Trotzdem wurde ein Verfahren gewählt, das die Bürger weitgehend ausschließt.“
Die FWG beantrage nun, dass der Rat der Stadt Ahlen über das geplante Bauvorhaben berät und rechtzeitig die notwendigen planungsrechtlichen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen ergreift. „Hintergrund ist, dass solche Vorhaben nicht einfach nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches ohne Steuerung durch den Rat zugelassen werden sollten“, so Heinrich Artmann.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, in Abstimmung mit dem Landesamt für Verfassungsschutz NRW und den Sicherheitsbehörden eine Bewertung der Trägerschaft und der geplanten Nutzung einzuholen und dem Rat schriftlich vorzulegen, heißt es in dem Antrag. Auch Anwohnerversammlungen zu den jeweiligen Planungsschritten seien sinnvoll. Des Weiteren soll die Verwaltung einen Katalog möglicher Auflagen wie Besucherobergrenzen, Stellplatznachweise, Lärmschutz, Veranstaltungszeiten oder Brandschutz erarbeiten und diesen in das Bebauungsplanverfahren einbringen, fordert die FWG.
Die Fraktion betont zugleich, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Vorfestlegung bestehe. „Es wird weder Zustimmung noch Ablehnung erklärt. Vielmehr soll das Verfahren ordnungsgemäß durchlaufen und offen in den politischen Gremien diskutiert werden“, heißt es weiter.
Das Vorhaben habe laut FWG „erhebliche städtebauliche, verkehrliche und sicherheitsrelevante Auswirkungen“. Nur durch eine rechtzeitige Steuerung mittels Bauleitplanung könnten Nutzung, Größe, Stellplätze, Lärm- und Verkehrsbelastung angemessen geregelt werden. „Zudem bestehen bundesweit Diskussionen um die organisatorische Anbindung der Ditib-Gemeinden an die türkische Religionsbehörde. Es ist daher erforderlich, dass die zuständigen Sicherheitsbehörden eine sachliche Risikobewertung vornehmen“, so Artmann weiter. Der Antrag diene nicht der pauschalen Ablehnung religiöser Einrichtungen, sondern der rechtlich gebotenen Steuerung, Transparenz und Sicherheit im Interesse aller Bürger Ahlens.