Ahlen, den 16.10.2025
Betreff: Erinnerung zur Bearbeitung meines Antrags vom 28.08.2025
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
am 28.08.2025 habe ich meinen Antrag zum Bauvorhaben der DITIB-Kulturstätte (Rottmannstraße/Südberg) an den Sitzungsdienst und an Sie persönlich übermittelt. Bis heute liegt mir, abgesehen von einer Eingangsbestätigung, keine inhaltliche Rückmeldung vor.
Ich erinnere hiermit ausdrücklich an die ordnungsgemäße Bearbeitung meines Antrags. Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Bauvorhaben dieser Tragweite durch Untätigkeit der Verwaltung in eine Genehmigung nach § 34 BauGB gedrängt wird, ohne dass Rat und Bürgerschaft einbezogen werden.
Gemäß meinem Antrag fordere ich:
Sofortiger Stopp einer Genehmigung nach § 34 BauGB.
Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan), um Transparenz und Bürgerbeteiligung sicherzustellen.
Die Beratung und Beschlussfassung darüber unmittelbar im Rat – und nicht erst nach Verweisung in Ausschüsse, da eine solche Verzögerung das Verfahren um Monate hinausschieben und jede Steuerungsmöglichkeit zunichtemachen würde.
Ich fordere Sie daher auf, als Bürgermeister die Verwaltung unverzüglich anzuweisen, in diesem Verfahren den Stopp einer Genehmigung nach § 34 BauGB einzuleiten und sicherzustellen, dass bis zur Beratung im Rat keine Tatsachen geschaffen werden. Zugleich erwarte ich, dass Sie die Vorbereitung treffen, damit der Rat in seiner nächsten Sitzung über den Aufstellungsbeschluss für ein Bauleitplanverfahren beraten und abstimmen kann.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sich der Rat nicht durch das Verhalten des Bauantragstellers in eine Situation drängen lassen darf, in der durch schnell nachgereichte Unterlagen kurzfristig ein Genehmigungsanspruch nach § 34 BauGB entsteht. Es ist Aufgabe der Verwaltung und des Bürgermeisters, durch rechtzeitige Anwendung der Instrumente des Baugesetzbuches (Zurückstellung nach § 15 BauGB, Veränderungssperre nach § 14 BauGB) sicherzustellen, dass der Rat handlungsfähig bleibt und nicht durch Fristabläufe faktisch ausgeschlossen wird.
Ich fordere zugleich, dass der Antragsteller schriftlich in Kenntnis gesetzt wird, dass das Verfahren nach § 34 BauGB gestoppt ist und dass über das weitere Vorgehen allein der Rat der Stadt Ahlen entscheiden wird. Den Nachweis über die rechtlich korrekte Information des Antragstellers erwarte ich innerhalb der oben genannten Frist, ebenso die Mitteilung an alle Fraktionsvorsitzenden, dass dieses Verfahren gestoppt ist und die weitere Entscheidung dem Rat vorbehalten bleibt.
Ich fordere daher, meinen Antrag gemäß § 48 GO NRW auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen und dort zur Abstimmung zu stellen.
Sollte dies nicht unverzüglich erfolgen, sehe ich mich gezwungen, die Kommunalaufsicht beim Landrat einzuschalten, da andernfalls die Beteiligungsrechte des Rates und die Rechte der Bürgerschaft verletzt werden.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Aufnahme meines Antrags auf die Tagesordnung innerhalb von 7 Tagen.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Artmann
Fraktionsvorsitzender der FWG Ahlen e.V.
Am Tiefenbach 4
59229 Ahlen - Dolberg