Unterbringung von Geflüchteten im Rahmen der Weiterentwicklung des kommunalen Konzeptes der Stadt Ahlen zur Integration von Geflüchteten

Die Fraktion der FWG Ahlen e. V. fordert, über nachfolgenden Beschlussvorschlag abzustimmen, diesen nach dem angemeldeten Beratungsbedarf der SPD im Ortsausschuss Dolberg in den nachfolgenden Ausschüssen die Beratung der Drucksache Nr. VO/1523/2019 abzusetzen und das Thema in die nächste Beratungsfolge der Gremien erneut einzubringen. Die Mitglieder im OA-Dolberg müssen die Möglichkeit bekommen, über die Belange im Ort abzustimmen und entsprechende Empfehlungen dem Rat geben zu können.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Ahlen beschließt zur Unterbringung von Geflüchteten:

1. Die Bodelschwinghschule wird für eine kommunale Nutzung für Flüchtlinge weiterhin vorgehalten. Teile der Bodelschwinghschule werden so umgebaut, dass sie als Gemeinschaftsunterkunft für 50 Personen mit zentraler Betreuung dienen können.

Um für eine ggf. noch höhere Anzahl von Zuweisungen gerüstet zu sei, soll die bereits genehmigte Umbauplanung in Schritten angepasst werden, damit wenn nötig, dies auch zeitnah umgesetzt werden kann.

2. Der Aufenthalt in der GU soll im Regelfall circa vier Monate umfassen. Ausnahmen können gemacht werden, wenn Personen kurz vor der Rückführung stehen oder z.B. nicht in der Lage sind, einen eigenen Hausstand zu führen.

3. Die jetzige GU in Ostdolberg ist für die Integration der Geflüchteten, die unterschiedliche Lebensbereiche, z.B. Bildung und Qualifizierung, oder Gemeinwesenarbeit und Ehrenamtsförderung mit einbezieht, auf Grund des isolierten Standortes ungeeignet und soll spätestens 2021 geschlossen werden.

Begründung:

In der von der Verwaltung eingesetzten Entwicklungsgruppe haben sich die Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerschaft, der Nachbarschaft der Gemeinschaftsunterkunft (GU) in Dolberg, der Geflüchteten, der Kommunalpolitik, des Fördervereins für Flüchtlinge in Ahlen e.V. und des Integrationsrates einstimmig für einen innerstädtischen Standort für eine GU ausgesprochen. Der jetzige Standort wurde für Integration als völlig ungeeignet angesehen.

Die Bodelschwinghschule befindet sich im städtischen Besitz, liegt innenstadtnah und bietet mit ihrer Größe und Lage hervorragende Möglichkeiten für Orientierungs- und Beratungsangebote, Sport und Freizeitgestaltungen. Im Regelfall wird in Ahlen eine Gemeinschaftsunterkunft für maximal 50 Personen benötigt. Bei einer kurzfristigen Erhöhung der Zuweisungen kann eine erhöhte Belegung in der Bodelschwinghschule schnell möglich gemacht werden und neue Bewohner können dann von den dort zentral angebotenen Orientierungs- und Beratungsangeboten direkt profitieren.

Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit, wie die Mitglieder des Fördervereins für Flüchtlinge in Ahlen e.V., können ihr freiwilliges Engagement ortsnah erbringen. Fahrwege und zusätzliche Fahrdienste können erheblich reduziert werden und die Betreuung durch städtische Mitarbeiter könnte verbessert werden.

Herr Kortemeyer, als geladener Experte der Stadt Münster, machte in dem ersten Treffen der Entwicklungsgruppe deutlich, dass eine zentrale Unterbringung in Innenstadtnähe am ehesten zu einer gelungenen Integration der Geflüchteten bzw. zu einer effizienten Organisation des Unterbringungsalltags beiträgt. Hintergrund sei, dass man sehr flexibel auf schwankende Zuweisungszahlen reagieren können müsse und gleichzeitig viele Geflüchtete anfangs einen hohen Bedarf an Orientierungs- und Beratungsangeboten hätten. Diesem werde man leichter gerecht, wenn die Geflüchteten an einer Stelle in innenstadtnähe untergebracht wären.

Integration ist eines der Schlüsselthemen der Ahlener Politik und braucht längerfristige Perspektiven. Die Kosten einer Verlegung werden durch eine bessere, erfolgreichere Integration schnell ausgeglichen.

Sämtliche Probleme durch die GU in Ostdolberg würden ebenfalls gelöst.

Fahrradtour der FWG Ahlen e.V.

Bei strahlendem Sonnenschein trafen sich Freunde und Mitglieder zu einer Fahrradtour am Samstag auf dem neuen Baubetriebshof am alten Güterbahnhof ein. Die Führung durch den Leiter der Ahlener Umweltbetriebe, Herrn Bernd Döding, war umfassend und für alle Teilnehmer beeindruckend. Der Vorsitzende Heinrich Artmann machte dort deutlich warum die FWG auch nach Besichtigungen des Alten nicht mehr tragbaren Betriebshofes für den Standort „Güterbahnhof“ stark gemacht hat. Die Kostensteigerung ist für die FWG erschreckend, wobei die enormen Kosten durch Bodensanierungen und Räumungen von Kampfmitteln hingenommen werden müssen. Der Güterbahnhof konnte wohl nur durch öffentliche Investitionen einer neuen Nutzung zugeführt werden. Nach wie vor kritisch sieht die FWG die Heizanlage, die mit selbst geschnetzeltem Baum- und Strauchwerks, betrieben werden soll. Landwirtschaftliche Fachleute haben der FWG Fraktion die technischen Probleme erklärt. Leider fanden die FWG-Bedenken kein Gehör. Bevor der Garten des Vorsitzenden Heinrich Artmann in Dolberg, zum Grillen und gemütlichen Beisammensein angesteuert wurde, wurde der direkt angrenzende Spielplatz in Augenschein genommen. Das vorhandene Klettergerüst ist nur für kleine Kinder sehr gut. Das die Verwaltung jedoch nicht die Schaukel, trotz der Wichtigkeit für die Motorik der Kinder und zum Nutzen für Heranwachsende, ersetzt hat wird von der FWG nicht länger hingenommen. Auch die Kosten der Anlage sind absolut überhöht. Dies soll das Rechnungsprüfungsamt beleuchten und Verbesserungen für die die nächsten Spielplatzsanierungen erarbeiten.

Die FWG Mitglieder forderten ein kommunales Vorgehen zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners in Ahlen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier. Heinrich Artmann kündigte hierzu einen Antrag für die nächste Sitzung des Rates an, damit ein möglicherweise noch stärkerer Befall im nächsten frühzeitig bekämpft wird.

Besichtigung des Baubetriebshofes

Besichtigung des Baubetriebshofes

Anna Artmann weist auf Versäumnisse auf dem Spielplatz“ Am Tiefenbach“ hin und weist Unterstellung der Hoffnungsträgerin der SPD Frau Jauch auf Eigennutz erkennbar, entschieden zurück. 

Anna Artmann weist auf Versäumnisse auf dem Spielplatz“ Am Tiefenbach“ hin und weist Unterstellung der Hoffnungsträgerin der SPD Frau Jauch auf Eigennutz erkennbar, entschieden zurück. 

Rede zum Rathaus 4. Juli 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte darauf hinweisen, was hier heute beschlossen werden soll.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung aller erforderlichen Arbeitsschritte bis zur Planung der Leistungsphase 3 sowie für das erforderliche Wettbewerbs- und Ausschreibungsverfahren und stellt die notwendigen Finanzmittel unter Berücksichtigung eventueller Fördermittel hierfür zur Verfügung.

 

Leistungsphase 1 bis 3 werden als Entwurf zusammengefasst und machen zusammen 24 % des Honorars der Architekten und Ingenieure für ein Bauvorhaben aus.

 

Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung (2 %)

• Klären der Aufgabenstellung hinsichtlich Nutzungsanforderungen, Bauqualitäten, Kostenbudget, Termine

 

Leistungsphase 2 - Vorplanung (7 %)

• Aufstellung von Programmzielen Darstellung eines Planungskonzepts inklusive zeichnerischer Darstellungen, Skizzen und Anmerkungen mit Untersuchung möglicher Alternativlösungen, die die Zielvorstellungen ebenso erfüllen

• Klären und Erläutern erheblicher städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher und landschaftsökologischer Zusammenhänge

• Kostenschätzung und Zusammenstellung und Präsentation der Vorplanungsergebnisse

 

Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung (15 %)

• Stufenweise, zeichnerische Durcharbeitung des Planungskonzepts unter Einbezug technischer, funktionaler, gestalterischer, wirtschaftlicher, bauphysikalischer Anforderungen

• Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs inklusive Entwurfszeichnungen

• Vergleich vorheriger Kostenabschätzung und tatsächlicher Kostenberechnung sowie ggf. Anpassungen an letztere

 

 

Ich habe die wesentlichen Punkte aufgeführt, um deutlich zu machen, dass wir nach unserem Beschluss immer noch in der Planungsphase sind in der auch laufend politische Abstimmungen und Entscheidungen erfolgen müssen.

 

Die FWG Ahlen e. V. wird sich in diesem Prozess einbringen. Wir werden für die Vorlage stimmen. Wir erwarten Ausarbeitungen für die Stadthalle, die den Bedarf und die Bedeutung für den gesamten Kreis deutlich machen und erwarten dann auch Beteiligungen des Kreises. Sollten Alternativen wirtschaftlicher sein, so erwarten wir auch hierfür klare Aussagen.

Herr Mentz und Herr Schlebes, Sie haben uns in unserer Fraktionssitzung überzeugt. Herr Zimmermann von der Fa. Assmann ist kompetent und blieb nie eine überzeugende Antwort schuldig.

 

Wir haben lange geglaubt, mit einem entkernten Rohbau ein Drittel der Baukosten sparen zu können. Aber was nützt das, wenn nicht benötigte ungünstige Flächen, die 1/3 des Gebäudes ausmachen, saniert und dauerhaft unterhalten werden müssen.

 

Im Interesse der Mitarbeiter erwarten und fordern wir einen sofortigen Planungsbeginn. Dieser Beschluss hat ein finanzielles Volumen von ca. 3 Mio. Euro und liefert dannn alles für die Förderanträge und einen  noch zu treffenden Baubeschluss. 

 

Bedanken möchten wir uns bei allen, die diesen Beschlussvorschlag erarbeitet haben und dafür viel ertragen mussten.

 

Heinrich Artmann 

Fraktionsvorsitzender der FWG Ahlen e. V.

Historie der Entscheidungen der FWG zum Rathausprojekt

Das Ahlener Rathaus

Von Baubeginn bis heute ist dieses markante Gebäude Gesprächsthema in Ahlen und über die Stadtgrenzen hinaus. Ein damals sehr modernes Gebäude mit vielen guten und innovativen Ideen, die mehr oder weniger umgesetzt wurden.

 

Leider wurden auch schnell Mängel bekannt, die sich bis heute vervielfältigt haben und heute unerträglich sind für die Mitarbeiter, die darin jeden Tag arbeiten müssen. So waren wir nach gut 30 Jahren schon gezwungen, uns mit dem Erhalt, sprich Sanierung, Aus- bzw. Umzug oder Neubau beschäftigen mussten. 

 

Als wir vor gut 8 Jahren vor der Entscheidung standen - Umzug in das Arbeitsamt oder Sanierung - haben wir von der FWG uns eindeutig für die Sanierung mit Fördergelder, um daraus aus Haus der Bürger mitsamt Bücherei, evt. ein Dachcafé und vielen anderen Ideen, ausgesprochen. 

 

Der drohende Denkmalschutz mit seinen vielen Einschränkungen und unüberschaubaren Kosten, die damit verbunden waren, haben uns zum Umdenken gezwungen. Ein Neubau war damit für uns nicht mehr ausgeschlossen. Sanierung ja, aber nicht zu jedem Preis. 

 

Die Verwaltung hat sich daraufhin auf den Weg gemacht, eine gute und wirtschaftliche Lösung für einen Neubau planerisch umzusetzen. Die dabei ausgerechneten Kosten für ein neues Stadthaus inklusive eine neuen und zukunftsfähigen Stadthalle, Bürgerforum, haben uns sehr nachdenklich gestimmt. U. a. haben wir uns gefragt: 

Können wir diese hohe Summe aufbringen und verträglich tilgen?

Können nebenbei noch soziale Projekte finanziert werden oder frisst uns das Rathaus jeglichen Spielraum auf? Müssen wir in der nächsten Zeit Steuern erhöhen, um alles finanzieren zu können?

 

Wir haben viele Ideen entwickelt, wie ein Plan C aussehen könnte…z. B. 

Neubau auf ein anderes Grundstück wie Narath oder ehemals Bodelschwinghschule, nur Sanierung oder Neubau ohne Stadthalle, Neubau durch einen privaten Investor…. 

 

Nach vielen Diskussionen innerhalb der FWG, mit der Verwaltung und auch mit vielen Bürgern dieser Stadt sind wir zu der Entscheidung gelangt, mit allen Konsequenzen, Ja zum Neubau des neuen Stadthauses und Bürgerforums, was wir weiterhin kritisch begleiten werden, ein klares Ja für ein angenehmes und modernes Arbeitsumfeld der städtischen Angestellten, ein Ja für die Modernisierung im Sinne des Klimaschutzes...auch wenn dieses Ja gegen die Sanierung des jetzigen Rathauses bedeutet.

 

 

Wandel ist auch Fortschritt in die Zukunft, manchmal muss man eine Tür zumachen, damit sich andere öffnen.

 

 

Silvia Hillebrand

Ratsmitglied für die FWG

Antwort auf die Anfrage der FWG:

Antwort auf die Anfrage der FWG:

Die Finanzsituation der Stadt Ahlen ist besser als in den letzten 10 Jahren, also seit Einführung des NKF. Die Haushaltsplanung der letzten Jahre und die Ergebnisse der Jahre ab 2016 waren immer besser als die Planung.

Die Gewerbesteuereinnahmen sind niedrig, was aber auch an Rückstellungsbildungen und Investitionen der großen Gewerbesteuerzahler liegt, die am Standort Ahlen investieren. Dies sichert für die Zukunft die Gewerbestandorte und damit langfristig auch de Gewerbesteuern, gleichzeitig aber auch die Arbeitsplätze und damit verbundene Einkommensteueranteile, die in den letzten Jahren um über 20 % gestiegen sind. Auch Umsatzsteueranteile, nicht zuletzt durch Sonderzuwendungen vom Bund, sind erheblich gestiegen.

Die hohen Soziallasten verteilen sich auf mehrere Ebenen. Während Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur ohne städtische Finanzbeteiligung und Arbeitslosengeld II vom Job-Center des Kreises geleistet werden, an denen die Stadt Ahlen nur im Rahmen der Kreisumlage beteiligt ist, sind die Kosten der Jugendhilfe von der Stadt unmittelbar zu tragen, soweit sie nicht von Kostenerstattungen anderer Träger kompensiert werden. Diese Entwicklung ist bei schlechterer Ausgangsposition, aber in den letzten Jahren besser als die Durchschnittsentwicklung, d.h. nicht ganz so hohe Steigerungen. Dennoch hat die Stadt Ahlen im Vergleich zu anderen Städten hier immer noch einen erhöhten Bedarf. Die Stadt Ahlen nähert sich aber langsam dem Durchschnitt der Kommunen an.

Die LWL- Umlage wird ausschließlich vom Kreis geleistet und die Stadt Ahlen ist daran nur indirekt über die Kreisumlage beteiligt. Die Kreisumlage ist im Jahr 2019 absolut und relativ gesunken. In 2018 sank sie relativ, absolut war die Umlage stabil. In den Jahren davor musste die Stadt Ahlen regelmäßig mehr zahlen, als im jeweiligen Vorjahr.

Die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst sind von der Stadt Ahlen nicht beeinflussbar. Die Auswirkungen davon sind im jeweiligen Haushalt dargestellt.

Die Eigenkapitalentwicklung war in den Jahren 2008 – 2015 schlecht. In einem Jahr musste sogar ein Defizit von 12 Mio. Euro hingenommen werden. Ahlen war mit diesem im bundesweiten Trend, dass die Kommunalfinanzierung nicht auskömmlich war. Dies haben Bundes- und Landesregierung erkannt und durch diverse Maßnahmen Verbesserungen für die Kommunalfinanzierung vorgenommen. Hierzu gehören die Verbesserung bei der UMA-Finanzierung, die Verbesserung bei der Umsatzsteuer- Zuwendung und z.B. die Minderung der Gewerbesteuerumlage für den Fonds Deutsche Einheit. Die Landesregierung hat die Struktur der Gemeindefinanzierung in einigen Punkten verändert, was sehr zu Gunsten der Stadt Ahlen gewirkt hat. Auch die Weiterleitung der Integrationspauschale, die Einführung der Inklusionspauschale und die Einführung einer nicht kreisumlagewirksamen Unterhaltungspauschale sowie die Flexibilisierung von Investitions-, Schul- und Bildungspauschale waren Maßnahmen zur Ergebnisstärkung der Kommunen, die auch in Ahlen Wirkung zeigen. Für 2020 sind weitere Verbesserungen angekündigt, z.B. durch den vollständigen Wegfall der Soli-Finanzierung über Gewerbesteuerumlage (z.Zt. ca. 2,1 Mio. Euro) oder Verbesserungen im KiBiZ (Auswirkungen werden deutlich sein, sind aber auf Basis des neuen Gesetzesentwurfes noch nicht durchgerechnet). Daher ist mit einer vergleichbaren Entwicklung wie in den Jahren 2008 – 2015 in absehbarer Zeit nicht zu rechnen und daher ist Betrachtung der Vergangenheit an dieser Stelle nicht repräsentativ und nicht zielführend.

Eine Betrachtung der Best- und Worst-Case Betrachtungen ist für eine einzelne oder die Summe aller Finanzierungen möglich, sicher aber nicht für die Summe aller Stellschrauben im Haushalt einer Stadt in der Größenordnung der Stadt Ahlen. Hierfür dient die von der Kommunalaufsicht zu prüfende Haushaltsplanung einschließlich der Mittefristplanung für die drei Jahre über das Haushaltsplanjahr


hinaus. Der geprüfte und mit positivem Begleitschreiben freigegebene Haushalt der Stadt Ahlen für das Jahr 2019 liegt Ihnen vor. Erstmals seit 2010 war für das Haushaltsjahr 2019 keine Genehmigung mehr durch die Aufsichtsbehörde erforderlich.

Die Stellungnahme der Kommunalaufsicht konnte noch nicht eingeholt werden. Es wurde ein gemeinsamer Gesprächstermin mit dem Landrat und Kreisdirektor sowie Kreiskämmerer verabredet, der möglicherweise in einer Stellungnahme enden könnte. Ob dies der Fall sein wird, wird der Termin ergeben.