Antwort auf die Anfrage der FWG:

Antwort auf die Anfrage der FWG:

Die Finanzsituation der Stadt Ahlen ist besser als in den letzten 10 Jahren, also seit Einführung des NKF. Die Haushaltsplanung der letzten Jahre und die Ergebnisse der Jahre ab 2016 waren immer besser als die Planung.

Die Gewerbesteuereinnahmen sind niedrig, was aber auch an Rückstellungsbildungen und Investitionen der großen Gewerbesteuerzahler liegt, die am Standort Ahlen investieren. Dies sichert für die Zukunft die Gewerbestandorte und damit langfristig auch de Gewerbesteuern, gleichzeitig aber auch die Arbeitsplätze und damit verbundene Einkommensteueranteile, die in den letzten Jahren um über 20 % gestiegen sind. Auch Umsatzsteueranteile, nicht zuletzt durch Sonderzuwendungen vom Bund, sind erheblich gestiegen.

Die hohen Soziallasten verteilen sich auf mehrere Ebenen. Während Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur ohne städtische Finanzbeteiligung und Arbeitslosengeld II vom Job-Center des Kreises geleistet werden, an denen die Stadt Ahlen nur im Rahmen der Kreisumlage beteiligt ist, sind die Kosten der Jugendhilfe von der Stadt unmittelbar zu tragen, soweit sie nicht von Kostenerstattungen anderer Träger kompensiert werden. Diese Entwicklung ist bei schlechterer Ausgangsposition, aber in den letzten Jahren besser als die Durchschnittsentwicklung, d.h. nicht ganz so hohe Steigerungen. Dennoch hat die Stadt Ahlen im Vergleich zu anderen Städten hier immer noch einen erhöhten Bedarf. Die Stadt Ahlen nähert sich aber langsam dem Durchschnitt der Kommunen an.

Die LWL- Umlage wird ausschließlich vom Kreis geleistet und die Stadt Ahlen ist daran nur indirekt über die Kreisumlage beteiligt. Die Kreisumlage ist im Jahr 2019 absolut und relativ gesunken. In 2018 sank sie relativ, absolut war die Umlage stabil. In den Jahren davor musste die Stadt Ahlen regelmäßig mehr zahlen, als im jeweiligen Vorjahr.

Die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst sind von der Stadt Ahlen nicht beeinflussbar. Die Auswirkungen davon sind im jeweiligen Haushalt dargestellt.

Die Eigenkapitalentwicklung war in den Jahren 2008 – 2015 schlecht. In einem Jahr musste sogar ein Defizit von 12 Mio. Euro hingenommen werden. Ahlen war mit diesem im bundesweiten Trend, dass die Kommunalfinanzierung nicht auskömmlich war. Dies haben Bundes- und Landesregierung erkannt und durch diverse Maßnahmen Verbesserungen für die Kommunalfinanzierung vorgenommen. Hierzu gehören die Verbesserung bei der UMA-Finanzierung, die Verbesserung bei der Umsatzsteuer- Zuwendung und z.B. die Minderung der Gewerbesteuerumlage für den Fonds Deutsche Einheit. Die Landesregierung hat die Struktur der Gemeindefinanzierung in einigen Punkten verändert, was sehr zu Gunsten der Stadt Ahlen gewirkt hat. Auch die Weiterleitung der Integrationspauschale, die Einführung der Inklusionspauschale und die Einführung einer nicht kreisumlagewirksamen Unterhaltungspauschale sowie die Flexibilisierung von Investitions-, Schul- und Bildungspauschale waren Maßnahmen zur Ergebnisstärkung der Kommunen, die auch in Ahlen Wirkung zeigen. Für 2020 sind weitere Verbesserungen angekündigt, z.B. durch den vollständigen Wegfall der Soli-Finanzierung über Gewerbesteuerumlage (z.Zt. ca. 2,1 Mio. Euro) oder Verbesserungen im KiBiZ (Auswirkungen werden deutlich sein, sind aber auf Basis des neuen Gesetzesentwurfes noch nicht durchgerechnet). Daher ist mit einer vergleichbaren Entwicklung wie in den Jahren 2008 – 2015 in absehbarer Zeit nicht zu rechnen und daher ist Betrachtung der Vergangenheit an dieser Stelle nicht repräsentativ und nicht zielführend.

Eine Betrachtung der Best- und Worst-Case Betrachtungen ist für eine einzelne oder die Summe aller Finanzierungen möglich, sicher aber nicht für die Summe aller Stellschrauben im Haushalt einer Stadt in der Größenordnung der Stadt Ahlen. Hierfür dient die von der Kommunalaufsicht zu prüfende Haushaltsplanung einschließlich der Mittefristplanung für die drei Jahre über das Haushaltsplanjahr


hinaus. Der geprüfte und mit positivem Begleitschreiben freigegebene Haushalt der Stadt Ahlen für das Jahr 2019 liegt Ihnen vor. Erstmals seit 2010 war für das Haushaltsjahr 2019 keine Genehmigung mehr durch die Aufsichtsbehörde erforderlich.

Die Stellungnahme der Kommunalaufsicht konnte noch nicht eingeholt werden. Es wurde ein gemeinsamer Gesprächstermin mit dem Landrat und Kreisdirektor sowie Kreiskämmerer verabredet, der möglicherweise in einer Stellungnahme enden könnte. Ob dies der Fall sein wird, wird der Termin ergeben.