Vom Vectoring zur Glasfaser: Kreis arbeitet am Upgrade

FWG kritisiert: Millionen-Investition für alte Breitband-Technik

-bk- Kreis Warendorf - Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD Glasfaser als die einzig zukunftsfähige Breitbandtechnik bezeichnet. Das machen die Freien Wähler in Ahlen zum Thema. Sie hatte bereits im vergangenen Jahr die Bundestagsabgeordneten und den Landrat gefragt, ob mit der 60-Millionen Euro Förderung zum Aufbau einer schnellen Internet-Versorgung mit 50 Mbit/s nicht in ein veraltertes Netz investiert werde. Jetzt weist die FWG erneut darauf hin, dass es einen Daten-Turbo nur mit mehr als 100 Mbits/s geben könne.

In der Sache recht gibt ihnen der Bundestagsabgeordnete Bernhard Daldrup (SPD). Er weist darauf hin, dass der staatlich geförderte Breitbandausbau in ganz Deutschland ins Stocken geraten sei. „Schuld daran ist der bisher zuständige CSU-Verkehrsminister Dobrindt, der das Förderprogramm Breitband so dilettantisch ausgestaltet hat, dass es in der Praxis kaum genutzt werden kann. 2016 wurden deutschlandweit nur fünf von 400 Millionen Euro veranschlagter Fördermittel abgerufen, 2017 waren es nur 22,5 von 690 Millionen Euro.“ Noch dazu bevorzugten die Förderkriterien den Ausbau veralteter Technologien auf Basis von Kupferkabeln. „Kein Wunder also, dass viele Kommunen im Kreis Warendorf ihre Glasfaserprojekte lieber in Eigenregie entwickelt haben.“

Landrat Dr. Olaf Gericke macht deutlich, dass der Kreis und die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung seit Monaten mit dem Breitbandbüro des Bundes über ein Upgrade des bestehenden Förderprojektes vom Vectoring zum reinen Glasfasernetz verhandele.

Nach der Regierungsbildung erwartet Gericke zeitnah eine Förderzusage für dieses Upgrade (Glasfaser bis ins Haus). Um keine Zeit zu verlieren, würde das Ausschreibungsverfahren auf Basis des vorliegenden Förderbescheides aber fortgeführt. „Für ein reines Glasfasernetz im Kreis haben wir einen zusätzlichen Förderbedarf von noch einmal 60 Millionen Euro ermitteln lassen.“

Der Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (CDU) weist zunächst darauf hin, dass er sich in der vergangenen Legislaturperiode mit Erfolg für die Rekordfördermittel des Bundes in Höhe von 30 Millionen Euro für den Kreis eingesetzt habe. Diese Fördermittel und weitere rund 30 Millionen aus anderen Fördertöpfen reichten aber für die Herstellung eines reinen Glasfasernetzes (Anschluss bis ans Haus) nicht aus. Nach verlässlichen Schätzungen wäre dafür etwa die doppelte Fördersumme aus Bund und Land erforderlich. „Die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag geben mir allerdings Hoffnung auf eine solche Aufwertung von Fördermitteln und Technik“, unterstreicht Sendker.

Offener Brief an die Bundestagsabgeordneten Herrn Sendker und Herrn Daldrup

Sehr geehrte Herren,

die deutschen Landkreise setzen beim Breitbandausbau in den ländlichen Regionen auf eine konsequente Glasfaserkabelverlegung, die nicht am Bürgersteig endet. Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, forderte am Montag in Berlin, die Glasfaser müsse tatsächlich bis ins Gebäude verlegt werden.

Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU  wird die Glasfaser als die einzig zukunftsfähige Breitbandtechnik im Festnetzbereich bezeichnet.

Am 24. März 2017 hat die FWG Ahlen e. V. öffentlich die lokalen Bundestagabgeordneten und den Landrat gefragt, ob mit der 60-Millionen Euro Fördersumme im Kreis WAF zum Aufbau einer flächendeckenden schnellen Internet-Versorgung mit 50 Mbit/s nicht in ein veraltertes Netz investiert wird.

"Die Förderkriterien vom Bund waren vor einem Jahr leider so ausgestaltet, dass höhere Geschwindigkeiten in keiner Weise belohnt werden. Wie auch der Bundesrechnungshof in seiner Kritik an dem  Programm schrieb, würde das schlimmstenfalls neue Investitionen nach sich ziehen, um die Netze dann wirklich zukunftsfähig auszubauen. Die Last trüge der Steuerzahler dann doppelt."

Die Fraunhofer-Studie hatte die Hauptursachen für das Hinterherhinken Deutschlands beim Ausbau des Glasfasernetzes ausgemacht: unambitionierte Ziele, eine fehlende gesamtstaatliche Strategie, unkoordinierte Förderprogramme und fehlender Mut, konsequent auf Glasfasertechnologien zu setzen.

Dies scheint mit dem Koalitionsvertrag ja vorbei zu sein. Sie als unsere Bundestagsabgeordneten, aber auch der Landrat,  sollten sich schnell darum kümmern, dass riesige Fehlinvestition im Kreis WAF vermieden werden. Vielleicht können ja noch Änderungen in den Ausschreibung und Aufträgen erfolgen.

Zukunft ist ein Glasfaserausbau der die Städte und Gemeinden den richtigen Datenturbo mit mehr als 100 MBits/s ermöglicht.

Herr Sendker und Herr Daldrup, wie kann dies im Kreis Warendorf noch erreicht werden?

 

Heinrich Artmann

Fraktionsvorsitzender der FWG Ahlen e. V. 

FWG lehnt Platz für Buvorhaben von St. Georg ab

 Von AT-Redaktionsmitglied Dominik Lange 19. Febr.

Ahlen (at). Ein Gemeindezentrum mit Kirche, Gemeindehaus und Stellplätzen – all das schwebt der Syrisch-Orthodoxen Gemeinde St. Georg für ihr Grundstück an der Beckumer Straße in Ahlen vor. Gegen diesen Standort spricht sich die Freie Wählergemeinschaft (FWG) aus. Ein entsprechender Antrag ist für die Ratssitzung am morgigen Dienstag, 20. Februar, bei der Stadt eingegangen.

„Das Ansinnen der Kirchengemeinde, eine Kirche und ein Gemeindezentrum zu bauen, wird von uns positiv und unterstützungswürdig gesehen“, heißt es in dem Schreiben der FWG. Allerdings lehne die Fraktion die vorgesehene Bebauung des Areals – laut Antrag eine Ackerfläche östlich der Paul-Gerhardt-Kirche – ab. Sie werde einer Änderung des Flächennutzungsplanes und einer Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht zustimmen. „Die Stadt Ahlen weist aus ökologischen Gründen keine Baugebiete mehr in den Außenbereichen aus“, heißt es in der Begründung. Die FWG lenkt stattdessen den Blick auf innerstädtische Brachflächen und bringt auch das Zechengelände ins Spiel.

Weitere Gründe, die laut FWG gegen die Pläne für das Grundstück an der Beckumer Straße sprechen, sind durch das Bauvorhaben ausgelöste Immissionen. Diese belästigten die Nachbarn erheblich, auch wenn gutachterlich geforderte Schutzmaßnahmen umgesetzt würden.

Die FWG fordert die Verwaltung auf, aufzuzeigen, wie ein ablehnender Beschluss gefasst werden kann. Dieser soll beinhalten, dass die angedachte Fläche auch zukünftig im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt bleibt und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Kirche und ein Gemeindezentrum der Kirchengemeinde auf der jetzigen Ackerfläche abgelehnt wird. Die Verwaltung wird zudem aufgefordert, die Suche nach einer geeigneten innerstädtischen Grundstücksfläche zu unterstützen.

„Eine frühe politische Festlegung hätte wesentliche Vorteile“, heißt es in dem FWG-Antrag. „Die Kirchengemeinde St. Georg würde vor unnötigen, hohen und aufwendigen Planungskosten geschützt, die berechtigten Sorgen und Ängste der Anwohner können schnell ausgeräumt werden und die Verwaltung muss sich nicht mit einem aufwendigen Verfahren befassen und kann sich auf die Suche nach alternativen Standorte konzentrieren.“

Anfrage zur ZAB

Sehr geehrter Herr Dr. Berger,

Münster will keine ZAB. Andere Städte, jetzt auch Rheine als größte Stadt im Kreis Steinfurt, bewerben sich. Sollte Ahlen, als größte Stadt im Kreis WAF, sich nicht auch um diese Behörde bemühen? Wie viele Arbeitsplätze würden entstehen? Was gibt das Land oder der Bund noch zusätzlich an Anreizen?

Bitte lassen Sie die Rahmenbedingungen klären und ggf. den Rat entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Artmann  

Fraktionsvorsitzender der FWG Ahlen e. V. 

 

Freie Wähler lehnen das Bauvorhaben der Aramäer ab

Heinrich Artmann wünscht schnelle Beschlussfassung im Rat

-hat- Ahlen - Die Freien Wähler lehnen das Bauvorhaben der aramäischen Kirchengemeinde St. Georg auf dem Areal an der Beckumer Straße ab. Das erklärte der FWG-Vorsitzende Heinrich Artmann am Montag im Gespräch mit unserer Zeitung. Zeitgleich hat seine Fraktion einen Antrag an Bürgermeister Dr. Alexander Berger auf den Weg gebracht, das Thema in der nächsten Ratssitzung auf die Tagesordnung zu setzen. Darin kündigt die FWG ihre Ablehnung an.

In dem Antrag heißt es: „Das Ansinnen der Kirchengemeinde, eine Kirche und ein Gemeindezentrum zu bauen, wird von uns sehr positiv und unterstützungswürdig gesehen. Wir lehnen aber die vorgesehene Bebauung dieser Ackerfläche ab.“ Deshalb werde die Fraktion der notwendigen Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans an dieser Stelle nicht zustimmen.

Zur Begründung verweist die FWG auf die städtebauliche Linie der Stadt, die aus ökologischen Gründen keine Baugebiete mehr in den Außenbereichen ausweise. Stattdessen empfiehlt die FWG dem Antragsteller, auf innerstädtische Brachflächen für dieses Bauvorhaben auszuweichen. „Es gibt genügend Brachflächen, die hierfür in Frage kommen. Auch das Zechengelände sollte betrachtet werden“, heißt es in dem Antrag.

Darüber hinaus würde vor allem die Realisierung des geplanten Gemeindezentrums Immissionen verursachen, die zwangsläufig die dort lebende Wohnbevölkerung „erheblich belästigen würden“, selbst wenn gutachterlich geforderte Schutzmaßnahmen umgesetzt würden.

Weiter heißt es in dem Antrag: „Die FWG Ahlen fordert die Verwaltung auf, aufzuzeigen, wie ein ablehnender Beschluss gefasst werden kann. Der Beschlussvorschlag soll beinhalten, dass die angedachte Fläche auch zukünftig im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt bleibt und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Kirche und ein Gemeindezentrum der Kirchengemeinde auf der jetzigen Ackerfläche abgelehnt wird. Die Verwaltung wird zudem aufgefordert, die Suche nach einer geeigneten innerstädtischen Grundstücksfläche zu unterstützen.“ Eine frühzeitige Festlegung sei für alle Beteiligten zum Vorteil, weil sie der beantragenden Kirchengemeinde St. Georg unnötige, hohe und aufwendigen Planungskosten erspare, die berechtigten Sorgen und Ängste der Anwohner sehr schnell ausgeräumt werden könnten und sich die Verwaltung nicht mit einem aufwendigen Verfahren belasten müsse und sich auf die Suche nach alternativen Standorten konzentrieren könnte. Zuletzt werde auch die Kirchengemeinde sowie der Eigentümer der Ackerfläche durch den Beschluss wirtschaftlich und finanziell nicht belastet.

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Noch Wiese und Acker, aber bald Bauland? Die aramäische Gemeinde St. Georg will hier bauen. Foto: Ulrich Gösmann