FWG lehnt Platz für Buvorhaben von St. Georg ab

 Von AT-Redaktionsmitglied Dominik Lange 19. Febr.

Ahlen (at). Ein Gemeindezentrum mit Kirche, Gemeindehaus und Stellplätzen – all das schwebt der Syrisch-Orthodoxen Gemeinde St. Georg für ihr Grundstück an der Beckumer Straße in Ahlen vor. Gegen diesen Standort spricht sich die Freie Wählergemeinschaft (FWG) aus. Ein entsprechender Antrag ist für die Ratssitzung am morgigen Dienstag, 20. Februar, bei der Stadt eingegangen.

„Das Ansinnen der Kirchengemeinde, eine Kirche und ein Gemeindezentrum zu bauen, wird von uns positiv und unterstützungswürdig gesehen“, heißt es in dem Schreiben der FWG. Allerdings lehne die Fraktion die vorgesehene Bebauung des Areals – laut Antrag eine Ackerfläche östlich der Paul-Gerhardt-Kirche – ab. Sie werde einer Änderung des Flächennutzungsplanes und einer Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht zustimmen. „Die Stadt Ahlen weist aus ökologischen Gründen keine Baugebiete mehr in den Außenbereichen aus“, heißt es in der Begründung. Die FWG lenkt stattdessen den Blick auf innerstädtische Brachflächen und bringt auch das Zechengelände ins Spiel.

Weitere Gründe, die laut FWG gegen die Pläne für das Grundstück an der Beckumer Straße sprechen, sind durch das Bauvorhaben ausgelöste Immissionen. Diese belästigten die Nachbarn erheblich, auch wenn gutachterlich geforderte Schutzmaßnahmen umgesetzt würden.

Die FWG fordert die Verwaltung auf, aufzuzeigen, wie ein ablehnender Beschluss gefasst werden kann. Dieser soll beinhalten, dass die angedachte Fläche auch zukünftig im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt bleibt und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Kirche und ein Gemeindezentrum der Kirchengemeinde auf der jetzigen Ackerfläche abgelehnt wird. Die Verwaltung wird zudem aufgefordert, die Suche nach einer geeigneten innerstädtischen Grundstücksfläche zu unterstützen.

„Eine frühe politische Festlegung hätte wesentliche Vorteile“, heißt es in dem FWG-Antrag. „Die Kirchengemeinde St. Georg würde vor unnötigen, hohen und aufwendigen Planungskosten geschützt, die berechtigten Sorgen und Ängste der Anwohner können schnell ausgeräumt werden und die Verwaltung muss sich nicht mit einem aufwendigen Verfahren befassen und kann sich auf die Suche nach alternativen Standorte konzentrieren.“