Bauherr ist die muslimische D.I.T.I.B.-Gemeinde in Köln

Die DITIB-Gemeinde betont, ihr geplantes Kultur- und Begegnungszentrum sei offen für alle Bürger. Diese Erklärung ändert nichts am Kernproblem:

Bauherr ist die muslimische D.I.T.I.B.-Gemeinde in Köln, ein Dachverband, der bundesweit im Blick des Verfassungsschutzes steht. Gerade deshalb braucht es volle Transparenz. Ein Projekt dieser Tragweite darf nicht im Schatten eines vereinfachten Verfahrens nach § 34 BauGB durchgewunken werden.

Wir fordern keine Blockade, sondern demokratische Beteiligung. Ein solches Bauvorhaben betrifft nicht nur eine Gemeinde, sondern die ganze Stadtgesellschaft. Deshalb muss der Rat als gewählte Vertretung entscheiden, und die Bürger müssen von Beginn an einbezogen werden.

Unverständlich – ja inakzeptabel – ist das Verhalten von Bürgermeister und Verwaltung. Anstatt die Beteiligung von Rat und Bürgerschaft zu ermöglichen, arbeiten sie offenkundig daran, diese auszuschließen. Damit verletzen sie ihre Pflicht, die Interessen aller Ahlener zu vertreten.

Ich habe deshalb bereits eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht, dem Landrat des Kreises Warendorf, eingereicht. Nun erwarte ich, dass dieser die Verwaltung anweist, den Rat einzubinden und die Bürgerbeteiligung sicherzustellen.

Wer Transparenz und Vertrauen ernst meint, darf weder Bürger noch Rat übergehen. Unsere Forderung bleibt eindeutig: Der Rat muss entscheiden – offen, öffentlich und im Interesse der gesamten Stadt.

Heinrich Artmann

Fraktionsvorsitzender FWG Ahlen


Zurückweisung der Kritik der Vorsitzenden des Gestalltungsbeirates

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

ich nehme Ihre Rüge zur Kenntnis, möchte jedoch einige Klarstellungen vornehmen:

  1. Keine Kritik an planerischen Inhalten des Gestaltungsbeirats

    Ich habe zu keinem Zeitpunkt die architektonischen oder städtebaulichen Beratungsgegenstände des Gestaltungsbeirates in Zweifel gezogen oder die Arbeit des Gremiums diskreditiert. Mir ist bewusst, dass Aufgabe des Beirates die Beurteilung gestalterischer, ästhetischer und qualitätsbezogener Fragen ist. Dies respektiere ich ausdrücklich.

  2. Mein Anliegen: Transparenz und Beteiligung

    Meine öffentliche Äußerung bezog sich ausschließlich auf die Tatsache, dass ein Bauvorhaben von erheblicher Bedeutung – die Errichtung einer Begegnungs- und Kulturstätte unter dem Dachverband der DITIB – nach § 34 BauGB behandelt werden soll, ohne dass die Öffentlichkeit oder der Rat in angemessener Weise beteiligt wird. Das halte ich nicht für eine Frage der Architektur, sondern für eine Frage der politischen und verwaltungsrechtlichen Verantwortung.

  3. Pflicht als Ratsmitglied

    Als Fraktionsvorsitzender der Freien Wählergemeinschaft Ahlen sehe ich es als meine Aufgabe an, die Bürgerinnen und Bürger über wesentliche Entwicklungen in unserer Stadt zu informieren und deren Interessen zu vertreten. Dazu gehört auch, auf Defizite in der Kommunikation zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft hinzuweisen.

  4. Amtseid des Bürgermeisters

    Der Bürgermeister hat nach § 67 GO NRW den Amtseid geleistet, die Verfassung, die Gesetze und die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und seine Pflichten zum Wohle der Stadt Ahlen zu erfüllen. Dazu gehört auch die Pflicht, Rat und Bürgerschaft umfassend und rechtzeitig über Vorhaben von erheblicher Tragweite zu informieren. Wer wesentliche Sachverhalte verschweigt oder verzögert, verletzt den Geist dieses Amtseides.

  5. Verantwortung der Verwaltung – Maßstäbe setzt der Rat

    Nach der Gemeindeordnung NRW ist der Rat das oberste Entscheidungsorgan der Stadt. Die Verwaltung ist verpflichtet, die Beschlüsse des Rates auszuführen und darf keine eigenständige „Geheimniskrämerei“ betreiben. Es muss klar bleiben: Die politischen Maßstäbe setzt der Rat – die Verwaltung hat diese umzusetzen.

  6. Notwendigkeit des schnellen Handelns

    Ich war gezwungen, sehr kurzfristig einen Antrag zu stellen, um sicherzustellen, dass keine Entscheidung allein nach § 34 BauGB getroffen wird, die den Rat und die Bürgerbeteiligung ausschließt. Es war mir wichtig, dass rechtzeitig für alle Beteiligten die neue Lage erkennbar ist. Zugleich möchte ich ausdrücklich betonen, dass ich mit diesem Vorgehen nicht den Bau verzögern oder blockieren wollte. Vielmehr sollte durch die frühzeitige Antragstellung Klarheit geschaffen werden, bevor unumkehrbare Fakten entstehen.

  7. Abgrenzung der Zuständigkeiten

    Der Gestaltungsbeirat ist nicht das Gremium, das über die Frage entscheidet, ob Bürger beteiligt werden oder ob ein Projekt nach § 34 BauGB abgewickelt wird. Dies sind politische und verwaltungsrechtliche Fragen, die ausschließlich in den Händen des Rates und der Verwaltung liegen. Meine Kritik richtet sich daher nicht gegen den Gestaltungsbeirat, sondern gegen das gewählte Verfahren der Stadtspitze.

Fazit:

Ich respektiere die Arbeit des Gestaltungsbeirates als wichtiges Instrument zur Förderung einer qualitätvollen Baukultur. Meine Aufgabe als Ratsmitglied ist es jedoch, Transparenz einzufordern und sicherzustellen, dass Politik und Bürger nicht außen vor bleiben. Dies habe ich getan und werde dies auch künftig tun – und ich sehe es zugleich als Pflicht des Bürgermeisters und der Verwaltung, dies zu unterstützen und nicht zu verhindern.


Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Artmann 
Fraktionsvorsitzender der FWG Ahlen e.V.
Am Tiefenbach 4
59229 Ahlen - Dolberg

FWG: „Schlebes darf Plakate überkleben“

Heinrich Artmann ist zufrieden, auch wenn es der von seiner Freien Wählergemeinschaft (FWG) unterstützte Bürgermeisterkandidat Thomas Helm nicht in die Stichwahl geschafft hat. „Das hätten wir uns natürlich anders gewünscht. Wir konnten unsere Ergebnisse jedoch ausbauen und ich bedanke mich für jede Unterstützung“, so der Vorsitzende am Tag nach der Kommunalwahl. Die Ergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken hat Artmann bei der Wahlparty im eigenen Garten in Dolberg verfolgt – auch hier mit den technischen Verzögerungen, die flächendeckend aufgetreten sind. „Dirk Schlebes darf unsere Plakate für die Stichwahl nun gerne überkleben“, gibt der FWG-Chef zugleich eine Wahlempfehlung für den gemeinsamen Kandidaten von SPD und Grünen ab. Er freue sich auf die neue Konstellation des Rates und die weitere Zusammenarbeit mit den Freien Wählern.chw

Bauvorhaben der DITIB-Kulturstätte / ordnungsgemäße Bearbeitung meines Antrags

Ahlen, den 16.10.2025

Betreff: Erinnerung zur Bearbeitung meines Antrags vom 28.08.2025

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

am 28.08.2025 habe ich meinen Antrag zum Bauvorhaben der DITIB-Kulturstätte (Rottmannstraße/Südberg) an den Sitzungsdienst und an Sie persönlich übermittelt. Bis heute liegt mir, abgesehen von einer Eingangsbestätigung, keine inhaltliche Rückmeldung vor.

Ich erinnere hiermit ausdrücklich an die ordnungsgemäße Bearbeitung meines Antrags. Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Bauvorhaben dieser Tragweite durch Untätigkeit der Verwaltung in eine Genehmigung nach § 34 BauGB gedrängt wird, ohne dass Rat und Bürgerschaft einbezogen werden.

Gemäß meinem Antrag fordere ich:

  1. Sofortiger Stopp einer Genehmigung nach § 34 BauGB.

  2. Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan), um Transparenz und Bürgerbeteiligung sicherzustellen.

  3. Die Beratung und Beschlussfassung darüber unmittelbar im Rat – und nicht erst nach Verweisung in Ausschüsse, da eine solche Verzögerung das Verfahren um Monate hinausschieben und jede Steuerungsmöglichkeit zunichtemachen würde.

Ich fordere Sie daher auf, als Bürgermeister die Verwaltung unverzüglich anzuweisen, in diesem Verfahren den Stopp einer Genehmigung nach § 34 BauGB einzuleiten und sicherzustellen, dass bis zur Beratung im Rat keine Tatsachen geschaffen werden. Zugleich erwarte ich, dass Sie die Vorbereitung treffen, damit der Rat in seiner nächsten Sitzung über den Aufstellungsbeschluss für ein Bauleitplanverfahren beraten und abstimmen kann.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sich der Rat nicht durch das Verhalten des Bauantragstellers in eine Situation drängen lassen darf, in der durch schnell nachgereichte Unterlagen kurzfristig ein Genehmigungsanspruch nach § 34 BauGB entsteht. Es ist Aufgabe der Verwaltung und des Bürgermeisters, durch rechtzeitige Anwendung der Instrumente des Baugesetzbuches (Zurückstellung nach § 15 BauGB, Veränderungssperre nach § 14 BauGB) sicherzustellen, dass der Rat handlungsfähig bleibt und nicht durch Fristabläufe faktisch ausgeschlossen wird.

Ich fordere zugleich, dass der Antragsteller schriftlich in Kenntnis gesetzt wird, dass das Verfahren nach § 34 BauGB gestoppt ist und dass über das weitere Vorgehen allein der Rat der Stadt Ahlen entscheiden wird. Den Nachweis über die rechtlich korrekte Information des Antragstellers erwarte ich innerhalb der oben genannten Frist, ebenso die Mitteilung an alle Fraktionsvorsitzenden, dass dieses Verfahren gestoppt ist und die weitere Entscheidung dem Rat vorbehalten bleibt.

Ich fordere daher, meinen Antrag gemäß § 48 GO NRW auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen und dort zur Abstimmung zu stellen.

Sollte dies nicht unverzüglich erfolgen, sehe ich mich gezwungen, die Kommunalaufsicht beim Landrat einzuschalten, da andernfalls die Beteiligungsrechte des Rates und die Rechte der Bürgerschaft verletzt werden.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Aufnahme meines Antrags auf die Tagesordnung innerhalb von 7 Tagen.

Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Artmann 
Fraktionsvorsitzender der FWG Ahlen e.V.
Am Tiefenbach 4
59229 Ahlen - Dolberg