Antrag:
Gebührenfreies Kurzzeitparken für das Bringen und Holen von Kita-Kindern vom städtischen Kindergarten Am Ostwall auf dem Parkplatz Südbrede
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die FWG-Fraktion beantragt, den o. a. Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen.
Beschlussvorschlag
Auf dem Parkplatz Südbrede soll das Parken für das Bringen und Holen von Kindern aus dem Kindergarten Ostwall für eine Dauer von bis zu 20 Minuten gebührenfrei ermöglicht werden. Die allgemeine Abschaffung der Brötchentaste bleibt davon unberührt.
Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu eine Lösungsmöglichkeit auszuarbeiten Hierzu bietet es sich an, sich mit der Stadt Chemnitz in Verbindung zu treten und auf Grundlage der dort praktizierten Regelung eine rechtssichere und unbürokratische Lösung für Ahlen auszuarbeiten. Soweit hierfür eine Änderung der Parkgebührenordnung oder ein weiterer Ratsbeschluss erforderlich ist, ist dem Rat eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
Begründung:
Der Parkplatz Südbrede wird von Eltern genutzt, um ihre Kinder, die den Kindergarten Ostwall zu bringen und/oder abzuholen. Insbesondere Eltern mit längeren Anfahrtswegen oder entsprechenden Arbeitszeiten sind darauf angewiesen. Aufgrund ihres Alters müssen die Kinder persönlich in der Einrichtung abgeholt und zum Fahrzeug begleitet werden.
Durch die allgemeine Abschaffung der Brötchentaste wird auch diese notwendige kurze Nutzung des Parkplatzes gebührenpflichtig. Hierfür sollte eine gezielte, familienfreundliche Ausnahme geschaffen werden.
Ein Vorbild bietet die Stadt Chemnitz. In ihren offiziellen Erläuterungen zum Parkraumkonzept beschreibt sie die Regelung wie folgt:
„Die Parkraumbewirtschaftung gilt zwischen 08.00 und 20.00 / 18.00 Uhr.
Innerhalb der Bewirtschaftungszeiten (bspw. beim Bringen nach 08.00 Uhr und beim Abholen) gilt folgende Regelung: In Parkraumbewirtschaftungsgebieten ist das Parken auf öffentlichen Stellplätzen zum Zweck des Bringens und Holens kostenfrei möglich.
Das heißt, Eltern / Großeltern / Sorgeberechtigte können im unmittelbaren Umfeld der Kinderkrippe / dem Kindergarten für den kurzen Zeitraum des Holens/ Bringens des/ der Kinder kostenfrei parken. Dauert es länger (bspw. Elterngespräch, Feste, etc.) ist zwingend die entsprechende Parkgebühr zu entrichten.
Im Falle einer Verwarnung ist dem Ordnungsamt ein Nachweis über das Bringen bzw. Holen des Kindes/ der Kinder aus einer Kinderkrippe / dem Kindergarten zu erbringen.“
Die Verwaltung sollte mit Chemnitz Kontakt aufnehmen, um die dortige Regelung und ihre Übertragbarkeit auf den Parkplatz Südbrede zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Artmann
Fraktionsvorsitzender der FWG Ahlen e.V.

