Leserbrief: Keine Verzerrung in Ahlen – dennoch wichtiges Urteil

Zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW zum sogenannten Rock-Verfahren:

Das Urteil aus Münster war ein klarer Sieg für die Demokratie – auch wenn es für Ahlen im konkreten Fall keine Veränderung bedeutet hätte. Bei der Kommunalwahl 2020 hätte die Anwendung des Rock-Verfahrens zur Sitzverteilung exakt dasselbe Ergebnis geliefert wie das damals genutzte Sainte-Laguë-Verfahren. Die FWG Ahlen hätte auch unter dem Rock-Verfahren zwei Sitze erhalten.

Trotzdem war die Entscheidung des Gerichts wichtig: In vielen anderen Städten und Gemeinden hätte dieses Verfahren kleinere Parteien systematisch benachteiligt und die politische Vielfalt eingeschränkt. Es war also richtig, dass das Gericht diesen undemokratischen Ansatz gestoppt hat.

Mein Dank gilt denjenigen, die die Verfassungsklage angestrengt haben. Ihr Einsatz hat dafür gesorgt, dass Wahlsysteme nicht heimlich zum Vorteil der noch großen Parteien verändert werden.

Ich empfehle allen Bürgerinnen und Bürgern, einmal direkt bei ihren CDU- oder SPD-Landtagsabgeordneten nachzufragen, wie sie es mit der Chancengleichheit in der Demokratie halten – schließlich haben beide Fraktionen das Rock-Verfahren im Landtag mitgetragen.

Heinrich Artmann

Fraktionsvorsitzender der FWG Ahlen e.V.