AHLEN. Jetzt ist es amtlich: Die 2021 in Ahlen abgeschaffte Steuerpflicht auch für den ersten Hund in einem Haushalt wird wieder eingeführt. Die CDU scheiterte am Donnerstag im Rat mit dem Versuch, das zu verhindern. Allerdings tritt die neue Hundesteuersatzung nicht mehr in diesem Jahr in Kraft, sondern erst zum 1. Januar 2026. Für einen Hund werden dann jährlich 78 Euro, für zwei Hunde je 108 Euro und für drei Hunde oder mehr je 126 Euro erhoben.
Den Grundsatzbeschluss zur Wiedereinführung der Hundesteuer hatte der Rat am 31. März auf Antrag der Freien Wählergemeinschaft (FWG) mit 23 zu 21 Stimmen gefasst. Zu seiner Umsetzung bedurfte es nun noch einer entsprechenden Satzungsänderung. Reine Formsache? Nicht für die CDU, die die Chance witterte, die Dinge doch noch in ihrem Sinne zu wenden.
In der Aussprache stellte Lehmann fest: „Die Hundesteuer ist und bleibt eine Bagatellsteuer.“ Die Einnahmen seien begrenzt, die vorgebliche Lenkungswirkung im Hinblick auf die Zahl der Hunde in der Stadt Ahlen werde „vollumfänglich“ verfehlt.
Da die neuen Steuersätze mit einer Mehrheit von 20 zu 18 Stimmen nun ein halbes Jahr später wirksam werden als von der Verwaltung vorgeschlagen, muss der Kämmerer die im Haushalt schon eingepreisten Einnahmen in Höhe von 150.000 Euro wieder streichen. Ab 2026 kann er dann aber wieder mit rund 300.000 Euro pro Jahr kalkulieren, was aufgrund der Haushaltslage auch „dringend geboten“ sei, wie es in den Erläuterungen des Fachbereichs Finanzen heißt.