Dringlichkeit der Lage verkannt

AHLEN. Die jüngste Stellungnahme der FDP zu seinem Antrag auf sofortige Haushaltssperre könne er so nicht stehen lassen, schreibt FWG-Vorsitzender Heinrich Artmann: „Wer behauptet, dieser Vorstoß sei ,nichts weiter als ein durchschaubares Wahlkampfmanöver', verkennt die Dringlichkeit der Lage.“ Ihm gehe es um Verantwortung für eine Stadt mit einem Defizit von über 26 Millionen Euro. Richtig sei, so Artmann, dass die Gemeindeordnung dem Kämmerer jederzeit erlaubt, in Absprache mit dem Bürgermeister eine Haushaltssperre anzuordnen – auch, wenn der Bürgermeister im Urlaub ist. Genau deshalb fordere er dass jetzt gehandelt wird, politischer Druck könne Entscheidungen „sehr wohl beschleunigen“. Und zu seinem Sitzungsverhalten: „Ja, wer mehrere wichtige Termine gleichzeitig wahrnimmt, muss manchmal wenige Minuten früher gehen. Das hat mit fehlendem Engagement nichts zu tun.“

Haushaltssperre darf nicht aufgeschoben werden

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass die Stadtverwaltung trotz einer prekären Haushaltslage und eines drohenden Defizits von über 26 Millionen Euro nicht sofort handelt – nur weil der Bürgermeister im Urlaub ist. Die Gemeindeordnung NRW ermächtigt den Kämmerer ausdrücklich, gemeinsam mit dem Bürgermeister oder in dessen Abwesenheit mit entsprechender Rückendeckung, eine Haushaltssperre anzuordnen. Warum zögert man also?

 Die Zeit drängt: Jeder Tag ohne Eingreifen verschärft die finanzielle Schieflage. Dass wichtige Entscheidungen auf eine Ratssitzung im Oktober und dann womöglich auf den Dezember vertagt werden sollen, ist angesichts der Zahlen unverantwortlich.

 Ich fordere daher nicht nur die Verwaltung auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, sondern appelliere auch an die großen Fraktionen im Rat: Unterstützen Sie unseren Vorstoß für eine sofortige Haushaltssperre. Parteipolitik darf in dieser Frage keine Rolle spielen – es geht um die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Stadt.

 Heinrich Artmann

Vorsitzender der Freien Wählergemeinschaft Ahlen e. V.

Kämmerer sieht bereits selbst Handlungsbedarf

AHLENhatHeinrich Artmann fordert in einem Antrag der Freien Wählergemeinschaft an den Bürgermeister die „unverzügliche Anordnung“ einer Haushaltssperre. Der FWG-Vorsitzende begründet die Forderung mit dem aktuellen Haushaltsdefizit von 26,2 Millionen Euro und der weiterhin schwierigen finanziellen Lage der Stadt.

Des Weiteren verweist Artmann auf das freiwillige Haushaltssicherungskonzept, dessen Aufstellung der Rat zwar beschlossen hat, das aber noch nicht verabschiedet ist. In der konstituierenden Sitzung der Haushaltskommission waren die Mitglieder übereingekommen, den früheren Beckumer Bürgermeister Dr. Karl-Uwe Strothmann als externen Berater hinzuziehen (wie berichtet).

Kämmerer Dirk Schlebes, dem der Antrag ebenfalls vorliegt, hat unabhängig von dem Vorstoß Artmanns selbst die Möglichkeit einer Haushaltssperre in Betracht gezogen. Anlass dafür sind zwei Einnahmeverschlechterungen, von denen eine bereits eingetreten ist. Zwar hat der Rat die Wiedereinführung der Hundesteuer auch für den ersten Vierbeiner beschlossen, aber erst zum 1. Januar 2026. Im Haushaltsplan dieses Jahres stehen bereits 150.000 Euro als fest erwartete Einnahme.

Auch die eingeplante globale Minderausgabe von zwei Prozent, die übers Jahr gerechnet vier Millionen Euro erbringen würde, bleibt laut Schlebes bislang hinter den Erwartungen zurück. „Ich sehe also durchaus Handlungsbedarf“, bestätigt der Kämmerer.

Den Antrag Artmanns nimmt er am heutigen Freitag mit in die Sitzung des Verwaltungsvorstands. Allerdings würde der Antrag nach geltenden Gepflogenheiten erst in der Oktobersitzung des Rates behandelt, um dort an den zuständigen Finanz- und Personalausschuss zur weiteren Beratung verwiesen zu werden. Dieser tritt aber erst am 9. Dezember in neuer Zusammensetzung zusammen. Dann verblieben noch zwei Wochen, in denen die Haushaltssperre bis Weihnachten wirksam werden könnte.

Die Gemeindeordnung NRW versetzt den Kämmerer in Absprache mit dem Bürgermeister jederzeit in die Lage, eine Haushaltssperre auszusprechen, was Schlebes unter den gegebenen Umständen auch für sinnvoll hält. Dabei will er allerdings nicht mit dem Rasenmäher vorgehen, sondern gezielt einige Ausgabenbereiche unter Genehmigungsvorbehalt stellen. Da sich der Bürgermeister derzeit noch im Urlaub befindet, würde sich der Zeitpunkt für die Haushaltssperre noch verzögern.

Antrag auf sofortige Festlegung einer Haushaltssperre

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Ahlen e. V. beantrage ich hiermit die unverzügliche Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre im laufenden Haushaltsvollzug der Stadt Ahlen.

 

1. Finanzlage und Hintergrund

Der Haushaltsplan 2025 der Stadt Ahlen weist ein Defizit von rund 26,2 Mio. € auf. Auch in den Vorjahren lagen die Fehlbeträge auf einem sehr hohen Niveau. Angesichts dieser besorgniserregenden Finanzlage ist eine konsequente Begrenzung und Priorisierung der Ausgaben zwingend erforderlich, um den Haushaltsausgleich nicht weiter zu gefährden.

Die Stadt Ahlen hat bereits ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept verabschiedet, um die Finanzlage zu stabilisieren. Eine Haushaltssperre würde dieses Konzept sinnvoll ergänzen und dessen Wirksamkeit durch sofortige Einsparungen verstärken.

 

2. Notwendigkeit und Wirkung einer Haushaltssperre

Die haushaltswirtschaftliche Sperre ist nach § 24 GemHVO NRW bzw. § 25 HGrG rechtlich vorgesehen, wenn sich abzeichnet, dass die Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben den Haushaltsausgleich gefährdet. Sie verhindert, dass freiwillige und nicht zwingend gebundene Ausgaben getätigt werden, solange diese den Haushaltsausgleich zusätzlich belasten würden.

 

3. Vorschläge zur Umsetzung

1. Sofortige Sperrung aller nicht zwingend notwendigen Ausgabepositionen, Investitionen und neuer Verpflichtungsermächtigungen, sofern keine gesetzliche Pflicht oder vertragliche Bindung besteht.

2. Überprüfung sämtlicher laufender Projekte und Vorhaben mit Priorisierung nach rechtlicher Bindung und Dringlichkeit. Maßnahmen, die nicht zwingend erforderlich sind, sollten verschoben oder eingestellt werden.

3. Regelmäßige Berichterstattung an den Stadtrat über den Stand der Sperre, die geprüften Einsparpotenziale und erzielten Konsolidierungsergebnisse.

4. Anbindung an das bestehende freiwillige Haushaltssicherungskonzept, um Synergieeffekte zu nutzen und eine schnellere Konsolidierung zu erreichen.

 

4. Ziel der Maßnahme

Durch eine sofortige Haushaltssperre wird verhindert:

• weiteres Anwachsen des Defizits,

• zusätzliche Kreditaufnahme und steigende Verschuldung.

Gleichzeitig wird erreicht:

• Entlastung des Haushalts bereits im laufenden Jahr,

• Stärkung der Konsolidierungsmaßnahmen aus dem freiwilligen Haushaltssicherungskonzept,

• Erhalt der finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadt.

 

5. Schlussfolgerung

Nur durch eine schnelle und konsequente Ausgabensperre, in Verbindung mit dem bereits beschlossenen freiwilligen Haushaltssicherungskonzept, kann die Stadt Ahlen ihre Haushaltslage stabilisieren und drohende Einschränkungen der kommunalen Selbstverwaltung vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Heinrich Artmann