Verletzung der Neutralitätspflicht beim WDR Kandidatencheck 2020?

Als Bürgermeisterkandidat hatte ich bis zum 27.07.2020 die Möglichkeit, mein Video für den WDR Kandidatencheck einzusenden.

Die Frist Wahlvorschläge bei der Stadt einzureichen, endete auch genau an diesem Tag. Aufgrund der Coronavirus-Einschränkungen bei Versammlungen, wurde ich erst am 23.07. nominiert. Der danach zu leistende Verwaltungsaufwand ist für alle Wählergruppen enorm zeitaufwendig und lässt eine Videoproduktion bis zum Stichtag nicht zu.

Am 25. 08. erhielt ich eine mail, in der mir die Möglichkeit gegeben wurde bis zum 30. August 2020 (23:59 Uhr) mein Video für den WDR Kandidatencheck noch einzusenden.

Die „verspäteten“ Videos werden am 7. September, knapp eine Woche vor der Kommunalwahl, erst online gehen. Warum?

Wähler, die sich den viel umworbenen WDR Kandidatencheck ansehen, können meine Aussagen bis zum 7. September nicht sehen und sind verständlicherweise enttäuscht. 

Die politischen Kontrollgremien des WDRs sollten sich mit dieser Verletzung der Neutralitätspflicht des Senders befassen.

Verletzung der Neutralitätspflicht beim WDR Kandidatencheck 2020?

Verletzung der Neutralitätspflicht beim WDR Kandidatencheck 2020?

LKW Durchgangsverkehr im Ahlener Stadtgebiet

Die Anwohner der Beckumer Straße oder regelmäßige Nutzer des Konrad-Adenauer-Rings sind tagtäglich damit konfrontiert. LKWs mit auswärtigen Kennzeichen befahren zum Teil in Kolonne die oben genannten Straßen. Auch im Kreisel in Dolberg sieht es nicht besser aus.  Eine Ursache dafür ist das genau diese Straßen ein Teil der Strecke der mautfreien Abkürzung zwischen den Autobahnen A1 und A2 darstellen. Wie wir bei einer eigenen Zählung festgestellt haben nutzen mehr als 40 LKWs in der Stunde diese Strecke in Stoßzeiten auf gerne mal mehr. Damit werden die Anwohner und unsere Straßen unnötig belastet. Als Folge der übermäßigen Belastung mussten bereits Teile des Konrad-Adenauer- Rings saniert werden und in der Straße Im Höverort ist die Sanierung noch im vollen Gange. Deshalb fordert die FWG Ahlen die Verwaltung auf alles notwendige zu unternehmen, um diesen Missstand zu beheben. Uns ist sehr bewusst das eine Entscheidung über ein Durchfahrverbot nicht in Ahlen getroffen werden kann, sehr wohl kann die Verwaltung an gegebener Stelle im Kreis und beim Land NRW diese einfordern. Um es klar zu betonen die Zulieferer unserer Wirtschaft und unsere vor Ort ansässigen Speditionen sollen durch das Durchfahrverbot keinen Nachteil haben. Es geht uns nur um die Fahrzeuge die unsere Straßen als Abkürzung benutzen.

FWG LKW Durchgang.jpg

„Sophie-Scholl-Schule“

Heinrich Artmann (FWG) war zwar auch der Ansicht, dass es nicht eine Turnhalle, sondern eine Bildungseinrichtung sein müsste, die diesen Namen erhält, aber er fand das Ansinnen „genau richtig".

Einzig Heinrich Artmann (FWG) stimmte dafür, eine Schule in städtischer Trägerschaft mit „Sophie-Scholl-Schule“ zu bezeichnen.

Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Geschwister-Scholl-Schule_Ruhland,_Ostseite,_Schild_am_linken_Eingang.jpg

Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Geschwister-Scholl-Schule_Ruhland,_Ostseite,_Schild_am_linken_Eingang.jpg