Keine Selbstbedienung der Parteien

Plakatflächen

Seine Forderung nach einer „gerechten Plakatierungsordnung“ erneuert FWG-Chef Heinrich Artmann, adressiert an den Bürgermeister.

CDU und SPD waren die großen Verlierer der Bundestagswahl. Im Eilverfahren, und auch noch pünktlich und möglichst unbemerkt zum Start der Fußball-Weltmeisterschaft haben CDU und SPD die staatlichen Zuschüsse für Parteien um 25 Millionen Euro auf jährlich 190 Millionen Euro angehoben.

Neben Wahlkampfkostenerstattungen erhalten die Parteien für jeden Euro an Mitgliedsbeiträgen und pro gespendetem Euro 0,45 Euro Staatszuschuss. Die staatlichen Zuschüsse der Stiftungen von CDU, SPD, Linken, Grünen, CSU und FDP betrugen 2017 zusammen mehr als 581 Millionen Euro.

Unabhängige und freie Wählergemeinschaften sind von staatlicher Förderung ausgeschlossen. Lediglich Spenden können steuerlich abgesetzt werden. Wahlkampfkostenerstattung bei Kommunalwahlen gibt es nicht.

Da wir nicht an Bundes-. Europa- und Landtagswahlen teilnehmen, bekommen wir zudem von der Stadt nur wenige Werbetafeln bei der Kommunalwahl zugewiesen. Es für uns wichtig, im Stadtgebiet in allen Wahlbezirken auf Plakaten vor der Kommunalwahl sichtbar zu sein, um gegen die sich selbst genehmigten mit Steuern geschaffenen Finanzberge der Parteien bestehen zu können.

Die FWG Ahlen fordert den Bürgermeister erneut auf, endlich eine gerechte Plakatierungsordnung für Ahlen vorzustellen.

Heinrich Artmann

FWG-Fraktionsvorsitzender