Weniger Masse – weniger Abstand Osterfeuer ein Fall für Mathematiker

Bei einem Durchmesser von fünf Meter und einer Höhe von maximal 3,50 Meter errechnet sich ein Brenngut von maximal 70 Kubikmeter. Vorher waren maximal 100 Kubikmeter möglich. Die Reduzierung gestattet jetzt eine Verkleinerung des Abstandes von 100 auf 50 Meter. Ausnahme: Feuer am Waldrand. Bei Verstößen drohen Verwarn- und Bußgelder.

Heinrich Artmann (FWG) fand die Regelung „sehr sinnvoll.“ Anlass eines Osterfeuers sei nicht, möglichst viel Brennholz zu verfeuern. Dafür gebe es ökologische Alternativen – wie das Schreddern.