Die FWG Ahlen e. V. fordert Beginn der Grundsanierung der Wirtschaftswege in 2019

Die Fraktion der FWG Ahlen e. V.  beantragt, dass die Stadt Vorschläge für den Beginn einer Grundsanierung der Wirtschaftswege in 2019 noch in 2018 erarbeitet und die Ergebnisse noch in diesem Jahr dem Bauerschaftsbeirat und den Ortsauschüssen zur Beratung vorlegt.

Begründung:

Nach ersten Berechnungen des Landes kann Ahlen für 2019 mit einer um 8 Mio. Euro deutlich höheren Schlüsselzuweisung rechnen.

Dies sollte die Stadt Ahlen in die Lage versetzten, im nächsten Jahr mit der Grundsanierung der Wirtschaftswege beginnen zu können.

Viele bzw. fast alle Wirtschaftswege in Ahlen, Vorhelm und Dolberg sind marode und müssten saniert werden. Zudem wurden die Wirtschaftswege in den 1960- und 1970er-Jahren häufig nur für 3 t Achslast und Fahrbahnbreiten bis 2,20 m gebaut. Heute indes fahren die Schlepper mit Achslasten bis 10 t und die Landmaschinen sind bis 3 m breit.

Die FWG unterstützt ausdrücklich das von der Stadt erarbeitete  Wirtschaftswegekonzept in dem alle Wirtschaftswege erfasst und kategorisiert wurden,  um eine Prioritätsliste für den Unterhalt zu erstellen. Die Verwaltung sollte dieses 2. Halbjahr aber auch nutzen, um Vorschläge für den Beginn einer Grundsanierung zu erarbeiten. Die FWG hält eine Summe von mindest 500.000 Euro für den Sanierungsbeginn in 2019 für nötig.

Detaillierte Planungen müssen unbedingt dieses Jahr erfolgen, damit das Geld in 2019 sinnvoll ausgegeben werden kann. Es geht nicht nur darum welche Wege saniert werden sollen, sondern auch darum, wie saniert werden soll. Der Unterhalt der Wirtschaftswege unterlag in den vergangen Jahren auch dem Sparzwang. Jetzt aber kann und sollte ein deutliches Zeichen für die Außenbereiche gesetzt werden.

Stellungnahme zu einer eingezäunten Hundefreilauffläche am Röteringshof:

Die FWG unterstützt die Einrichtung von Hundefreilaufflächen ausdrücklich.

Wir haben aber bei dieser dann eingezäunten  Fläche noch Fragen und meldeten Beratungsbedarf an.

In der Vorlage werden mögliche Probleme mit den Hundehaltern oder ihren Vierbeinern ausgeklammert. Ist für diesen abgeschlossenen Platz eine Platzordnung, die die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Gäste und Ihrer Hunde regelt, nötig?

Picknicken könnte zum Futterneid zwischen Hunden führen und eventuell in Beißereien enden und wird daher auf anderen eingezäunten Plätzen untersagt. Kinder dürfen in vielen Städten eingezäunte Freilaufflächen zu ihrer eigenen Sicherheit nicht alleine betreten.

Auch wird der Unterhalt dieser Fläche nicht angesprochen. Rasen mähen, Müll entsorgen und Zäune und Anpflanzungen von Unkraut und Gras befreien, muss sicher gemacht werden.
Wir gehen auch davon aus, dass es sinnvoll ist, Bänke und Mülleimer und Hundekotbeutelspender dort aufzustellen.

Die Verwaltung sollte deshalb Lösungen mit den Hundefreunden suchen und auch ggf. die gesamte Fläche den Hundefreunden kostenfrei verpachteten.

Wir sind dagegen Entscheidung zu treffen, wenn vieles noch offen ist.

Spielplätze wegen der Kosten des Unterhaltes zu schließen, aber eingezäunte  Hundeauslaufplatze pflegen zu wollen, ist keine klare Strategie.

Entscheidungsschwierigkeiten der SPD

Grundsätzlich haften der Eigentümer und der Verursacher für Sanierungskosten, auch bei dem Jahngelände. Eigentümer und Verursacher der Altlasten ist hier eindeutig die Stadt Ahlen.

Die Käufer der Baugrundstücke sollen sich darauf verlassen können, dass die Stadt, die Grundstücke ordentlich saniert und dann auch altlastenfreie Baugrundstücke verkauft. Ob es richtig ist, dass das damals eingebaute Material so aufwendig entsorgt werden muss, darf angezweifelt werden. Das nützt aber nichts. Die aufwendige Entsorgung ist nun mal Vorschrift. Die Kostenübernahme ist für die Stadt Ahlen alternativlos. Die FWG Ahlen verschwendet keinen Gedanken daran, die Altlasten nicht zu entsorgen und trägt die nötigen Kosten mit.

In der Ratssitzung am 07.07.2016 wurde auch eine statische Vorrüstung des Verwaltungsgebäudes des Baubetriebshofs für eine mögliche vierte Etage beschlossen. Bei dem guten Baufortschritt muss jetzt über einer sofortige Aufstockung entschieden werden.

Jetzt haben wir die Möglichkeit ohne Gründungs-, Baustelleneinrichtungs- und Kosten für das Dach, Büroräume zu bauen, die vor 2 Jahren dort schon sinnvoll erschienen. Sogar Grundstückskosten müssen nur für zusätzliche Parkplätze berechnet werden. Die in der Vorlage veröffentlichte Kostenschätzung auf Basis der Gebäudekubaturen wird deshalb in der Realisierung sicher deutlich unterschritten werden. Nie wieder wird die Stadt Ahlen zu solchen Preisen Büros bauen können. Es stellt sich zudem die Frage, ob und wann Ahlen eine Entscheidung beim Denkmalschutz und zur Sanierungsförderung vom Land beim Rathaus erhält. Nur dann kann eine Bauentscheidung zum Rathaus getroffen werden. Wer weiss, ob dies 2018,19oder 2020 passiert. Die FWG kann hier der Verwaltung bei der Aufstockung voll und ganz folgen.

Das Bauvorhaben der Aramäer torpediert alle stadtplanerischen Ziele Ahlens. Nur wenn alle politischen Gruppen und Parteien dies den Aramären deutlich machen, werden sie Standortalternativen akzeptieren.

CDU und SPD haben sich vor den Anwohner schon lächerlich gemacht, weil sie sich in dem zuständigen Fachausschuss einer Diskussion verweigerten. Warum kann die SPD ihre Position nicht ohne eine Entscheidung der CDU treffen und verkünden?

Warum wollen diese Parteien ständig alles verschieben? Die FWG Ahlen e. V. ist da anders und stellt sich den Zukunftsfragen Ahlens!

Bauvorhaben der aramäische Kirchengemeinde

Herr Bürgermeister,

gestern waren zahlreiche Bürger Ahlens im Ratssaal. Ich glaube, sie haben Sie vermisst. Das Rathaus und das Bauvorhaben der Aramäer sind Themen, die Ihre Anwesenheit sehr wünschenswert erscheinen liessen.

Bei Themen, die Ahlen bewegen, trauen sich CDU und SPD nicht, sich in die Diskussion einzubringen. Beratungsbedarf nach vielen Jahren sind der vorgeschobene Vorwand. Die Bevölkerung erwartet Stellungnahmen, auch von ihrem Bürgermeister.

Wenn mehr als 100 Bürger sich im Ratssaal informieren lassen wollen, sollten Sie da sein, auch wenn die noch großen Fraktionen sich wahlkampftaktisch nicht positionieren wollen.

So können wir Sie bei der nächsten Wahl sicher nicht unterstützen.

Heinrich Artmann

Vorsitzender der FWG Ahlen e. V.

Keine Selbstbedienung der Parteien

Plakatflächen

Seine Forderung nach einer „gerechten Plakatierungsordnung“ erneuert FWG-Chef Heinrich Artmann, adressiert an den Bürgermeister.

CDU und SPD waren die großen Verlierer der Bundestagswahl. Im Eilverfahren, und auch noch pünktlich und möglichst unbemerkt zum Start der Fußball-Weltmeisterschaft haben CDU und SPD die staatlichen Zuschüsse für Parteien um 25 Millionen Euro auf jährlich 190 Millionen Euro angehoben.

Neben Wahlkampfkostenerstattungen erhalten die Parteien für jeden Euro an Mitgliedsbeiträgen und pro gespendetem Euro 0,45 Euro Staatszuschuss. Die staatlichen Zuschüsse der Stiftungen von CDU, SPD, Linken, Grünen, CSU und FDP betrugen 2017 zusammen mehr als 581 Millionen Euro.

Unabhängige und freie Wählergemeinschaften sind von staatlicher Förderung ausgeschlossen. Lediglich Spenden können steuerlich abgesetzt werden. Wahlkampfkostenerstattung bei Kommunalwahlen gibt es nicht.

Da wir nicht an Bundes-. Europa- und Landtagswahlen teilnehmen, bekommen wir zudem von der Stadt nur wenige Werbetafeln bei der Kommunalwahl zugewiesen. Es für uns wichtig, im Stadtgebiet in allen Wahlbezirken auf Plakaten vor der Kommunalwahl sichtbar zu sein, um gegen die sich selbst genehmigten mit Steuern geschaffenen Finanzberge der Parteien bestehen zu können.

Die FWG Ahlen fordert den Bürgermeister erneut auf, endlich eine gerechte Plakatierungsordnung für Ahlen vorzustellen.

Heinrich Artmann

FWG-Fraktionsvorsitzender